PV-Anlagen-Förderung: Was du zu Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wissen musst

Eine Solaranlagen ist auf einem Hausdach installiert und zeigt, welche Möglichkeiten eine PV-Anlagen-Förderung bietet.

Viele Menschen in Österreich haben den Wunsch mit dem eigenen PV-Strom das eigene Zuhause zu versorgen. Im folgenden Artikel wird über Förderungen an sich, die Kategorien der Förderungen, Fördersätze, Förderbedingungen, Investitionszuschüsse und mehr informiert.

Das Wichtigste im Überblick

  • Rechtzeitige Planung: Die Zählpunktnummer muss unbedingt vor dem Fördercall beim Netzbetreiber beantragt werden, da sie für die Ticketziehung zwingend erforderlich ist.
  • Strenges Timing: Der Antrag (Ticketziehung) muss vor dem Baubeginn (Kauf/Anzahlung) im EAG-Portal erfolgen, wobei kleine Anlagen (Kat. A & B) nach dem Schnelligkeitsprinzip vergeben werden.
  • Förderhöhe & Kategorien: Die Zuschüsse sind nach Anlagengröße gestaffelt (150 €/kWp bis 120 €/kWp) und auf maximal 30 % der Netto-Investitionskosten begrenzt.
  • Speicher-Bonus: Batterien werden mit 150 €/kWh (bis max. 50 kWh) gefördert, sofern sie zeitgleich mit einer neuen PV-Anlage (Neuerrichtung) beantragt werden.
  • Auszahlung & Belege: Das Geld fließt erst nach der Inbetriebnahme; dafür müssen Rechnungen, Bank-Überweisungsbelege (kein Barzahler!) und Fotos digital im Portal eingereicht werden.

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Wie funktionieren Photovoltaik Förderungen in Österreich?

Photovoltaik-Förderungen in Österreich funktioniert über den Ausruf von Fördercalls durch die EAG – 2026 werden diese Förderungen drei mal angeboten. Um an einem Fördercall teilzunehmen, sollte der Antrag bereits vor Beginn des Förderzeitraums vorbereitet sein. Am ersten Tag des des Calls, muss ein Ticket gezogen, durch welches ein Rangplatz vergeben wird, danach erfolgt die Vertragserstellung. Im dritten Schritt wird die Endabrechnung der PV-Anlage und des Stromspeichers erfasst, danach erfolgt die Auszahlung des Investitionszuschusses.

Wann finden die Fördercalls 2026 für Solaranlagen statt?

Die Termine der Fördercalls 2026 in Österreich zu Photovoltaik sind folgende:

  1. Fördercall: 23. April – 11. Mai
  2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni
  3. Fördercall: 08. Oktober – 22 Oktober

Welche Photovoltaik Förderungen gibt es je nach Kategorie A, B, C und D?

Die Photovoltaik-Förderung ist in verschiedene Kategorien eingeordnet, dabei handelt es sich bei den Kategorien A & B um Private und Kleingewerbe und bei den Kategorien C & D um Gewerbe und Landwirtschaft.

Wie unterscheiden sich die Förderungen zwischen den Kategorien konkret?

Kategorie A & B werden nach dem “first come first server” Prinzip gefördert. Wer zuerst ein Ticket erhält, kommt auch zuerst dran. In den Kategorien C & D erfolgt die Erstreihung nach dem Förderbedarf in € pro kWp.

  • Förderkategorie A: In der Kategorie A werden Anlagen bis 10 KWp Leistung gefördert. Dabei gilt ein Fördersatz 150€ pro kWp.
  • Förderkategorie B: In der Kategorie B werden Anlagen von über 10 bis maximal 20 kWp gefördert. pro kWp stehen 140€ zur Verfügung
  • Förderkategorie C: In der Kategorie C werden Anlagen von über 20 bis 100 kWP gefördert und das mit einem maximalen Zuschuss von 130€ pro kWp
  • Förderkategorie D: In der Kategorie D werden Anlagen größer als 100 kWp gefördert und das mit einer maximalen Förderhöhe von 120€ pro kWp.

Weitere Informationen sind der EAG-Abwicklungsstelle zu entnehmen.

Wie beantrage ich Photovoltaik-Förderungen richtig?

Um einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher richtig zu beantragen, sollte das Verfahren in drei Schritte eingeteilt werden. Diese drei Schritte umfassen den Zeitraum vor der Antragsstellung, die Antragsstellung selbst und die Zeit nach der Antragsstellung.

Welche Schritte und Bedingungen sind bei der Antragstellung für Förderungen entscheidend?

  1. Vor der Antragsstellung: Zuerst solltest du bei deinem lokalen Netzbetreiber eine Einspeisepunkt (Zählpunkt) beantragen, zu welchem du dann eine 31-stellige Zählpunktnummer erhältst. Vor der Ziehung eines Tickets, benötigst du nämlich diese Zählpunktnummer schon. Zudem solltest du dich schon vor der Beantragung von einer Fachfirma über Solaranlagen beraten lassen. Eine Erfassung der Daten ist jedoch auch schon vor Förderbeginn über das EAG Portal möglich.
  2. Antragsstellung: Um eine realistische Chance auf eine Förderung zu haben, solltest du pünktlich um 17:00 auf der EAG-Abwicklungsstelle ein Ticket ziehen und den Förderantrag stellen. Danach sind 14 Tage Zeit, um alle noch nicht eingereichten Unterlagen nachzureichen.
  3. Nach der Antragsstellung und Zusage: Nach der Bestätigung durch die Förderstelle, darf der Aufbau bzw. die Installation abgeschlossen werden. Achte bitte aber darauf, dass ein Vorzeitiger Arbeitsbeginn zum Verlust des Förderanspruchs führen kann. Das liegt an dem sogenannten Anreizeffekt, welcher besagt, dass Fördergelder nur dort fließen dürfen, wo sie auch eine Entscheidung bewirken. Der tatsächliche Baubeginn kann auch der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags sein. Das bedeutet, dass der Kauf der Anlage bestenfalls auch erst nach Zusage des Förderzuschusses erfolgt.

Welche Förderungen gibt es für Batteriespeicher und Zusatzoptionen?

Stromspeicher werden mit bis zu 150€ pro Kilowattstunde gefördert, die Förderung dessen kann gleichzeitig mit dem Antrag einer Photovoltaikanlage eingereicht werden. Maximal gefördert werden 50 kWh Leistung, wobei Erweiterungen für Speicher nicht bezuschusst werden.

Wie läuft die Auszahlung und Förderabwicklung bei Photovoltaik Förderungen?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Vertragserstellung sowie fachgerechten Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Für die erfolgreiche Auszahlungen werden folgende Dokumente benötigt:

  • Prüfprotokoll: Das Protokoll wird von einem befugten Unternehmen ausgestellt und inkludiert ebenfalls die Installation eines Speichers
  • Fotos: Auf den Fotos sollten alle verbauten Module der PV-Anlage ersichtlich sein – ebenfalls ein Speicher.
  • Rechnungen: Alle erhaltenen Rechnungen sind im Portal hochzuladen
  • Überweisungsbestätigung: Zu jeder Rechnung muss es klar nachvollziehbar eine Überweisung geben. Diese Überweisungen sind kenntlich beizulegen. Achtung: Rechnungen die Bar bezahlt werden, können nicht berücksichtigt werden – bestehe zwingend auf eine Banküberweisung und lass dich nicht anderweitig überreden.

Das Einreichen der Endabrechnung erfolgt zwingend über das EAG Portal – Unterlagen welche per Mail oder Post eintreffen, werden nicht bearbeitet.

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Welche Probleme können bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen auftreten?

Um Probleme bei der Förderabwicklung zu verhindern, solltest du folgende Fehler vermeiden:

  • Zeitliche Fehler: Achte darauf, dass der Baubeginn nicht vor Förderzusage erfolgt. Hier kann schon mit Kauf (also auch Anzahlung) der Anlage der Baubeginn definiert werden. Verpass zudem keinesfalls das Call-Fenster und ziehe pünktlich am 23.04. um 17:00 Uhr dein Ticket.
  • Administrative Fehler: Verpasse es nicht, noch vor Ziehen des Tickets deine Zählerpunktnummer erhalten zu haben. Diese solltest du so schnell es geht beantragen. Zudem ist darauf zu achten, dass die beantragte Anlage auch installiert wird und nach Antrag, keine Daten mehr geändert werden. Sei dir also klar darüber, welche Anlage du installieren möchtest. Dazu gehört auch, dass der Förderwerbe und der Rechnungsempfänger die gleiche Person bzw. die gleiche Firma sind.
  • Technische Probleme: Eine Förderung ist mit 30% der Netto-Investitionskosten gedeckelt. Zudem können gewisse Komponenten als nicht förderfähig eingestuft werden – dazu gehören: Gebrauchte Module, Eigenbau-Komponenten ohne Zertifizierung, oder Insellösungen ohne Netzanschluss. Eine Anbindung an das Stromnetz ist verpflichtend.
  • Doppelförderungsverbot: Hier ist vor allem auf die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung zu achten. Für PV-Anlagen bis 35 kWp kann entweder die 0% Umsatzsteuer oder der EAG Zuschuss beantragt werden – aber niemals beides. Bei missachten dieser Regel kann es zu einer Rückforderung kommen.
  • Dokumentation: Auf Rechnungen muss unbedingt aufgeschlüsselt werden, wofür Kosten angefallen sind – Pauschalrechnungen werden gerne abgelehnt. Barzahlungen werden ebenfalls nicht beachtet.

Gibt es Photovoltaik-Förderungen auch auf Landesebene?

Ja, PV-Förderungen gibt es in Österreich ebenfalls auf Landesebene und können sich in kommunale Förderungen, Förderungen für Private oder Organisationen, Förderungen für Photovoltaikanlagen oder Speicher und weitere Schwerpunkte unterscheiden. Die Bundesförderung der EAG-Abwicklungsstelle ist nicht mit anderen Förderungsmöglichkeiten (Landesförderung) kombinierbar. Der Solarbonus ist jedoch mit der Förderungen des EAG kombinierbar.

Wie gestalten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Förderung von Photovoltaik in Österreich?

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) dient als rechtliche Grundlage für die PV-Förderstruktur in Österreich. Hier sind alle wichtigen Informationen, Hinweise, Inhalte und Voraussetzungen für die Förderungen zu finden.

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