Hast du den Wunsch, selbst Strom zu erzeugen und dafür auch noch Förderungen vom Staat zu erhalten? Jetzt ist das mit der Unterstützung für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen realisierbar! In unserem Leitfaden findest du alle Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen. 2024 bringt nämlich einige Erleichterungen für alle, die in eine Photovoltaik (PV)-Anlage mit Stromspeicher investieren wollen. Beginne deinen Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung – in diesen Blog erfährst du, welche Förderungen es aktuell für Österreich gibt!

Das Wichtigste in Kürze: Alles was du zu deiner Förderung wissen musst

  • Mehrwertsteuerbefreiung: Ab dem 1. Januar 2024 sind in Österreich PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35kWp und die dazugehörigen Speichersysteme, wenn sie gemeinsam installiert werden, von der Umsatzsteuer befreit.
  • ÖMAG PV-Förderung: Anlagen, die nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen, können Förderungen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beantragen, wobei Rechnungen inklusive Umsatzsteuer notwendig sind.
  • NEU – Stromspeicher-Anlagen Förderung: Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert seit April 2024 durch diese Initiative den Aufbau von Stromspeicheranlagen in Verbindung mit bereits bestehenden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Aktueller Status: In Österreich laufen 2024 drei Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher, die Großspeicheranlagen, Stromspeicher-Anlagen und energieautarke Bauernhöfe unterstützen.
  • Förderungsmöglichkeiten: Viele Bundesländer bieten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen zu fördern.

Befreiung von der Umsatzsteuer oder staatliche Förderung?

Um die Nutzung von Solarenergie in den kommenden Jahren weiter voranzutreiben, gibt es in Österreich seit dem 1. Januar 2024 ein einfacheres System: PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35kWp und die zugehörigen Speichersysteme, die im Rahmen eines Projekts gemeinsam installiert werden, profitieren von einem Umsatzsteuersatz von 0%. Das heißt, es fallen keine Umsatzsteuern beim Kauf an, und es sind keine separaten Förderanträge notwendig.

Von der Umsatzsteuerbefreiung ab dem 1. Januar 2024 profitieren:

  • Der Erwerb und die Installation von PV-Modulen bis zu einer Leistungsgrenze von 35 kWp,
  • Dazugehörige Ausrüstung und Speicher, sofern diese zusammen erworben werden,
  • Vorausgesetzt, die PV-Anlage wird auf oder nahe bei Wohngebäuden, Einrichtungen öffentlicher Körperschaften oder Gebäuden für gemeinnützige, karitative oder kirchliche Zwecke betrieben.

Für Anlagen, die nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen (z.B. Anlagen über 35 kWp oder auf gewerblich genutzten Gebäuden), kann eine Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei zukünftigen Förderaufrufen der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) beantragt werden. Die Termine für die Förderaufrufe 2024 sind noch anzukündigen und werden auf der Website eag-abwicklungsstelle.at veröffentlicht.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die OeMAG Ihre Förderung nur genehmigen kann, wenn die eingereichten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden – andernfalls ist die OeMAG gesetzlich dazu verpflichtet, den Förderantrag abzulehnen.

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Was ändert sich 2024 bei der ÖMAG PV-Förderung?

Bis Ende des letzten Jahres unterstützte die österreichische Bundesregierung den Ausbau der Photovoltaik mit Investitionszuschüssen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die durch die ÖMAG vergeben wurden. Im Jahr 2023 konnten Antragsteller bis zu 250€ pro kWp für ihre Photovoltaikanlagen erhalten, wobei die maximale Fördersumme 30 % der Gesamtinvestitionskosten der Anlage betrug.

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde in Österreich die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Das bedeutet, dass Käufer, die nun eine Anlage installieren, die bisher üblichen 20 % MwSt. auf den Gesamtpreis nicht mehr zahlen müssen. Als Konsequenz daraus sind Personen, die eine PV-Anlage zu diesem vergünstigten Steuersatz installieren, nicht mehr berechtigt, die ÖMAG PV-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet das für die ÖMAG PV-Förderung im Jahr 2024? Obwohl die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen teilweise die Notwendigkeit der ÖMAG-Förderung ersetzt, wird diese nicht komplett eingestellt. Personen, die bereits im letzten Jahr den Zuschuss beantragt haben, behalten ihren Anspruch, und auch diejenigen, die die Kriterien für die Mehrwertsteuerbefreiung nicht erfüllen, können weiterhin eine Förderung beantragen.

Wichtig⚠️

Antragsteller, deren Bewilligung für die ÖMAG-Förderung vor dem 31. Dezember 2023 erteilt wurde, qualifizieren sich grundsätzlich nicht für den Nullsteuersatz. Eine Ausnahme bildet der Rückzug des Antrags auf Bundesförderung aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel, wenn die Inbetriebnahme der Anlage nicht fristgerecht erfolgt.

Wer ist berechtigt, die ÖMAG-Förderung für Photovoltaikanlagen zu beantragen?

Auch im Jahr 2024 gelten bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch auf die ÖMAG PV-Förderung, ähnlich wie in den Vorjahren. Die Förderung steht ausschließlich jener Personen offen, die nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren.

Zusätzlich sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist erfolgt (eine Zählpunktnummer (ZPN) muss vorliegen).
  • Sämtliche erforderliche Genehmigungen oder Anmeldungen für den Bau oder Ausbau der PV-Anlage sind erteilt.
  • Die Installationsarbeiten haben noch nicht angefangen.
  • Die geplante Anlage entspricht dem neuesten Stand der Technik.
  • Antragsteller auf die ÖMAG-Förderung müssen weiterhin sicherstellen, dass sie nach der Fertigstellung der PV-Anlage Rechnungen vorlegen, die die Umsatzsteuer ausweisen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Förderantrag nachträglich abgelehnt wird.

Wer hat keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung?

Personen, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 35 kWp installieren, qualifizieren sich nicht für die Befreiung von der Umsatzsteuer. Außerdem ist für die Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes erforderlich, dass die PV-Anlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes errichtet wird.

Aktueller Status: Klimafonds PV und Speicher Förderungen 2024

Aktuell gibt es in Österreich drei Förderungen im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher. So werden einerseits Großspeicheranlagen unterstützt, anderseits wird die Förderung für energieautarke Bauernhöfe fortgesetzt und seit April 2024 gibt es eine Förderung für die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. 

1. PV-Förderung für Großspeicheranlagen

Im Jahr 2024 unterstützt das Förderprogramm „Großspeicheranlagen“ den Ausbau mittlerer bis großer Speicheranlagen für Strom und Wärme. Das Ziel ist es, die Nutzung von erneuerbaren Energietechnologien zu fördern und das Stromnetz zu stabilisieren. Die Förderung steht für Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 51 kWh bis 250 kWh sowie für Großspeicher ab 251 kWh zur Verfügung. Das bereitgestellte Gesamtbudget beläuft sich auf 35 Millionen Euro.

Die Förderung deckt einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten ab, abhängig vom Typ der Speicheranlage:

  • Stromspeicher 51 kWh bis 250 kWh: 150 € pro kWh (pauschal), bis zu 30% der Investitionskosten
  • Stromspeicher ab 251 kWh: Bis zu 20% der Investitionskosten
  • Wärmespeicher: Bis zu 30% der Investitionskosten
  • Antragsverfahren für die Förderung

Die Beantragung muss vor Bestellung, Lieferung der Anlagenteile und Baubeginn erfolgen und wird durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) durchgeführt. Für den Antrag sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter das Antragsformular, Produktdatenblätter, eine Projektbeschreibung, die erforderlichen Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Anlage sowie weitere relevante Nachweise.

2. Speicher & PV-Förderung für die Landwirtschaft

Der Klima- und Energiefonds in Österreich fördert die Transformation hin zu energieautarken land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Seit Februar 2023 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe im ländlichen Raum, die nach Energieunabhängigkeit streben, Unterstützung durch ein modulares Förderprogramm.

Bis zum Jahr 2025 stehen dafür insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, um landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich die Umstellung auf Energieautarkie zu erleichtern. Jeder land- und forstwirtschaftliche Betrieb in Österreich ist berechtigt, diese PV-Förderung zu beantragen.

Das Förderprogramm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ umfasst zahlreiche Maßnahmen, die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu mehr Autarkie verhelfen sollen. Förderfähig sind unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen mit Speicher- und Notstromoption, die Aufrüstung bestehender PV-Anlagen mit notstromfähigen Speichern, Verbesserungen der Beleuchtungstechnik sowie die Entwicklung eines umfassenden betrieblichen Energiekonzepts. Weiterhin unterstützt das Programm Kombinationen von Maßnahmen, die den langfristigen Verzicht auf fossile Brennstoffe fördern.

Die Höhe der Förderung hängt von den gesetzten Energie-Maßnahmen des landwirtschaftlichen Betriebs ab. Pro Betrieb können maximal 250.000 Euro beantragt werden. Für Stromspeicher bis zu 50 kWh beträgt die Investitionsförderung 200 Euro pro kWh. Für PV-Anlagen wird die Fördersumme über Pauschalen in Abhängigkeit der Leistung der Anlage ermittelt:

  • bis 10 kWp – €250,-
  • 11 kWp bis 20 kWp – €200,-
  • 21 kWp bis 100 kWp – €90,-
  • 101 kWp bis 190 kWp – €70,-

3. Förderung für Stromspeicher-Anlagen NEU

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert seit April 2024 durch diese Initiative den Aufbau von Stromspeicheranlagen in Verbindung mit bereits bestehenden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

Für eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere Kleinspeicheranlagen von großer Bedeutung. Sie helfen nicht nur bei der Optimierung des Eigenverbrauchs, sondern entlasten auch die Stromnetze. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung auch im Jahr 2024 Kleinspeicheranlagen mit einer Speicherkapazität von 4 bis 50 kWh im Rahmen der Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“.

Diese Fördermaßnahme richtet sich an Projekte, die neue elektrische Speicheranlagen errichten oder bestehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitern wollen. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die keine Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen können oder nicht im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes eingereicht werden. Für das Jahr 2024 ist das Budget auf 35 Millionen Euro festgelegt.

https://www.klimafonds.gv.at/call/stromspeicheranlagen-2024/

Voraussetzungen

  • Mindestgröße: Eine neu installierte nutzbare Stromspeicherkapazität von mindestens 4 kWh ist erforderlich, zuzüglich mindestens 0,5 kWh nutzbarer Speicherkapazität pro kWp installierter Leistung der existierenden Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen.
  • Obergrenze: Es gibt keine Begrenzung für die Größe der Anlage, jedoch wird maximal eine nutzbare Stromspeicherkapazität von 50 kWh gefördert.
  • Technische und Installationskriterien: Die Anlage muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von einem qualifizierten Fachmann gemäß den geltenden Normen installiert werden. Selbstinstallierte Anlagen sind von der Förderung ausgenommen.
  • Betriebszeitraum: Die installierte Stromspeicheranlage muss für mindestens zehn Jahre ordnungsgemäß betrieben werden. Für jeden Standort kann im Rahmen dieser Förderaktion nur ein Antrag für eine Stromspeicheranlage gestellt werden, und für jede Stromspeicheranlage ist nur ein Förderantrag zulässig.

Auszahlung

Die Festlegung der Förderpauschale für Speicher basiert auf der nutzbaren Kapazität, beginnend bei einer Mindestgröße von 4 kWh für neu errichtete Speicher, ergänzt um mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität pro kWp der Leistung vorhandener, auf erneuerbaren Quellen basierender Stromerzeugungsanlagen.

Die Pauschale für die Förderung liegt bei 200 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.

Es ist möglich, Stromspeicheranlagen mit einer größeren Kapazität zu errichten, die Förderung wird jedoch nur bis zu den festgelegten Kapazitätsgrenzen gewährt.

PV-Förderungen in Österreich auf Bundesländer-Ebene

In zahlreichen Bundesländern werden Landesförderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher angeboten, um die Entwicklung der nachhaltigen Energieerzeugung voranzutreiben. Wir geben dir hier einen Überblick über den aktuellen Stand der österreichweiten PV-Förderungen 2024 sowie der Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern:

Kärnten

In Kärnten ist es möglich, Förderungen für neu installierte Photovoltaik-Anlagen oder für Erweiterungen an bereits vorhandenen Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp zu beantragen. Zusätzlich werden auch Stromspeicher unterstützt, die in Verbindung mit einer PV-Anlage genutzt werden und eine Speicherkapazität von bis zu 10 kWh haben. Förderanträge sind nach Abschluss der Installationsarbeiten einzureichen. Diese PV-Förderung steht bis Ende 2024 zur Verfügung, und die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite des Landes Kärnten.

Das Impulsprogramm in Kärnten unterstützt den Kauf von PV-Anlagen, die im Parallelbetrieb zum Netz geführt werden. Diese finanzielle Hilfe richtet sich an Eigenheime mit höchstens zwei Wohneinheiten und Photovoltaikanlagen, die eine maximale Leistung von 10 kWp nicht überschreiten. Mit einem Förderhöchstsatz von 480€ pro kWp können bis zu 4.800€ pro Wohneinheit ausgezahlt werden. Darüber hinaus lässt sich die Förderung für PV-Anlagen mit überregionalen Fördermitteln kombinieren, sodass bis zu 70% der förderfähigen Kosten abgedeckt werden können. Voraussetzung für den Förderanspruch ist, dass die Anlage im Jahr 2024 geliefert und montiert wurde. Förderanträge können nach der Fertigstellung des Projekts online eingereicht werden.

Wien

In Wien können betriebliche und private PV-Anlagen gefördert werden, insofern sie auf baulichen Anlagen angebracht sind. Aufgrund des großen Erfolges wurde die Förderung für 2024 sogar noch ausgebaut. Die Anlagenobergrenze für die Basisförderung wurde von 500 auf 1.000 kWp Nennleistung angehoben. Anlagen von 501 bis 1.000 kWp werden ab 2024 mit 150 Euro pro kWp gefördert. Ab diesem Jahr werden außerdem Anlagenerweiterungen mit 150 Euro pro kWp gefördert.

Zusätzlich sind auch Förderungen für PV-Anlagen auf Gründächern sowie auf Flugdächern möglich. Die Förderung von Stromspeichern ist zusätzlich mit dem Antrag für eine neue PV-Anlage oder zur Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage möglich. Ein Ansuchen um die Förderung ist das ganze Jahr über möglich, die Fertigstellung muss innerhalb eines Jahres ab Zusage gegeben sein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website des KPC.

Niederösterreich

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Rahmen der Eigenheimsanierung bei Gebäuden mit bis zu 500 m². Dabei wird zwischen der Sanierung mit Energieausweis und ohne Energieausweis unterschieden. Wird im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses eine PV-Anlage installiert, wird dies durch die Wohnbauförderung Eigenheim in Niederösterreich unterstützt. Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einem fixen Zinssatz von 1% auf eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahre ausgezahlt. Sie besteht aus vier Bausteinen, welche auf die Höhe der Förderung Einfluss nehmen.

In Niederösterreich werden bestehende, versiegelte und frei zugängliche Parkplätze in Zusammenhang mit der Anschaffung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen gefördert. Durch die Überdachung in Kombination mit Photovoltaik kann so einerseits Solarstrom produziert werden, während gleichzeitig die Nutzer:innen der Parkplätze von einem höheren Schutz für ihre Fahrzeuge profitieren. Die Förderung können ausschließlich Unternehmen, Vereine, öffentliche Gebietskörperschaften und konfessionelle Einrichtungen beantragen. Die Fördersumme beträgt:

  • €1.000,- pro kWp
  • €500.000,- pro Projekt
  • 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)

Die vollständigen Anträge können bis zum jeweiligen Stichtag laufend entgegen­genommen werden:

  1. Call, 2024: 31.05.2024
  2. Call, 2024: 30.11.2024
Burgenland

Im Burgenland erhalten sowohl neue PV- und Speicheranlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 20 kWp als auch die Erweiterungen von bestehenden Anlagen bis zu dieser Leistung finanzielle Unterstützung. Ebenfalls gefördert werden Stromspeicher mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh, die als Ergänzung zu einer vorhandenen PV-Anlage installiert werden. Förderanträge sollten grundsätzlich nach der Fertigstellung des Projekts eingereicht werden. Antragsformulare und detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Landes Burgenland verfügbar.

Salzburg

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik Anlagen für Privathaushalte und landwirtschaftliche Betriebe.

Anlagen privater Haushalte werden bei einer maximalen Leistung von 10 kWp mit €150,- pro kWp (max. €1.500,-) gefördert.

Landwirte bekommen für Anlagen bis zu 20 kWp ebenfalls €150,- pro kWp, aber mit einer maximalen Fördersumme von €3.000,-.

Die Förderung ist mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar und elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung zu beantragen.

Auch durch die Wohnbausanierung Salzburg können im Rahmen der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern unter anderem Photovoltaik- und thermische Solaranlagen mit bis zu 30% gefördert werden.

Das Land Salzburg fördert betriebliche PV-Anlagen zur optimalen Eigenversorgung. Die Förderung kann von Unternehmen mit Betriebsstandort in Salzburg beantragt werden und variiert abhängig von der Leistung der Anlage:

  • bis 10 kWp – €250,-
  • 11 kWp bis 20 kWp – €200,-
  • 21 kWp bis 100 kWp – €90,-
  • 101 kWp bis 190 kWp – €70,-
Tirol

Die Wohnbauförderung Tirol fördert die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage sowohl bei Sanierungen als auch bei einem Neubau. Die maximale Anlagengröße liegt dabei bei 20 kWp. Die Fördersumme beläuft sich entweder auf

  • einen einmaligen Zuschuss von 50% der förderbaren Kosten (max. 250 pro kWp) oder
  • einen Annuitätenzuschuss von 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (max. 500 pro kWp)

Die Tiroler Landesregierung fördert außerdem Stromspeicheranlagen, die mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sind, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können.

Konkret gefördert werden dabei die ersten 10 kWh von neu installierten Stromspeicheranlagen sowie die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen mit 150 €/kWh bis max. 1.500 €. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits bestehende bzw. neu errichtete PV-Anlage sowie, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird.

Darüber hinaus gibt es in Tirol einige regionale Sonderförderungsprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher. Dabei werden Eigenverbrauchsanlagen, bei denen eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlage auch ohne Speicher gegeben ist, gefördert. Batteriespeicher werden lediglich zur weiteren Steigerung des Eigenverbrauchs gefördert. Die Höhe beläuft sich bei PV-Anlagen auf 25% (max. €2.000,- / kWp) und bei Speichern auf 70% (max. €1.200,- / kWh). Die Förderung ist an den Eigenverbrauchsanteil der Anlage ohne Speicher geknüpft.

Steiermark

In Graz umfasst die Förderung die Installation von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen bei mehrgeschoßigen Objekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt muss mindestens 5 Haushalte oder 5 Wohneinheiten beinhalten und es müssen zumindest 3 eigenständige Haushalte oder 3 Wohneinheiten je Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf €500,- pro kWp und Haushalt bzw. auf €40.000,- pro Objekt.

Vorarlberg

Das Land Vorarlberg fördert die Installation von PV-Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Genossenschaften mit externem Entkupplungsschutz und einer Mindestleistung von 31 kWp. Auch die Erweiterung der Anlage auf über 30 kWp wird gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf €200,- pro kWp aber maximal auf €15.000,- pro Anlage. Zudem werden PV-Anlagen auf versiegelten Flächen, wie beispielsweise Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen sowie PV-Überdachungen im Bereich Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit €500,- pro kWp gefördert.

Gefördert werden Haushalte, Betriebe und Vereine, die in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) den PV-Einspeisetarif der illwerke vkw nutzen. Kunden erhalten von 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen neuen freiwilligen, befristeten Sonderbonus in Höhe von 6 Cent/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise. Die Maximalgröße geförderter PV-Anlagen beträgt 100 kWp.