Balkonkraftwerke: Welche Stromzähler sind 2024 zulässig?

Mit einem Balkonkraftwerk, einer Mini PV Anlage oder auch Balkon Solaranlage, kannst du auf kleiner Fläche Solarstrom für deinen Haushalt erzeugen und so nachhaltig deinen Energieverbrauch decken. Bevor du dir ein solches Balkonkraftwerk anschaffst, solltest du dich unbedingt über deinen Stromzähler informieren, da nicht jeder für den Betrieb einer Mini-Photovoltaikanlage geeignet oder erlaubt ist. Wir erklären, welche Stromzähler für Balkonkraftwerke geeignet sind und was du beachten musst, wenn ein Wechsel des Zählers notwendig wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Korrekte Messung und Einspeisung: Ein geeigneter Stromzähler gewährleistet die präzise Messung und Einspeisung des erzeugten Solarstroms.
  • Vermeidung von Rücklaufsperren-Problemen: Mechanische Zähler ohne Rücklaufsperre können rückwärts laufen und den Eigenverbrauch verfälschen.
  • Genauigkeit und Rechtssicherheit: Digitale Stromzähler mit Rücklaufsperre oder spezielle Einspeisezähler sind notwendig für eine genaue Abrechnung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Abrechnungsgenauigkeit: Der richtige Zähler verhindert Abrechnungsprobleme und stellt die Sicherheit des Systems sicher.
  • Effizienzsteigerung: Ein passender Stromzähler maximiert die Effizienz und Rentabilität deines Balkonkraftwerks.

Warum ist der richtige Stromzähler wichtig?

Der richtige Stromzähler für Balkonkraftwerke ist wichtig, weil er sicherstellt, dass der erzeugte Solarstrom korrekt gemessen und ins Netz eingespeist wird. Nicht alle Stromzähler sind für die Rückeinspeisung ausgelegt. Mechanische Zähler ohne Rücklaufsperre können rückwärts laufen und den Eigenverbrauch verfälschen. Digitale Zähler mit Rücklaufsperre oder spezielle Einspeisezähler sind erforderlich, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Ein geeigneter Stromzähler stellt sicher, dass die Abrechnung des erzeugten und verbrauchten Stroms korrekt erfolgt. Dies verhindert Probleme mit dem Netzbetreiber und sorgt dafür, dass der Nutzer für die tatsächlich genutzte und eingespeiste Energie entsprechend vergütet oder belastet wird. Durch die genaue Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung kann der Nutzer den Betrieb des Balkonkraftwerks optimieren und die Effizienz sowie die Rentabilität der Anlage maximieren.

Welche Arten von Stromzählern gibt es?

In Österreich gibt es mehrere Arten von Stromzählern:

  • Mechanische analoge Stromzähler: Diese Zähler haben rotierende Zählwerke und sind einfach, aber nicht für die Rückeinspeisung von Strom geeignet.
  • Digitale Stromzähler: Moderne digitale Stromzähler, die digitalen Display haben und genaue Messungen ermöglichen. Einige Modelle sind mit Rücklaufsperren ausgestattet, um Rückeinspeisung zu verhindern.
  • Smarte Stromzähler (Smart Meter): Diese sind digitale Zähler, die zusätzlich über ein Smart-Meter-Gateway Daten direkt an den Netzbetreiber übertragen können. Auch sie haben eine Rücklaufsperre. Sie sind ideal für Haushalte mit Balkonkraftwerken, da sie Rückeinspeisungen korrekt erfassen.

Diese verschiedenen Zählertypen haben unterschiedliche Funktionen und Einsatzmöglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Balkonkraftwerken.

Welche Zähler sind fürs Balkonkraftwerk erlaubt und welche nicht?

In Österreich sind für den Betrieb eines Balkonkraftwerks folgende Arten von Stromzählern erlaubt:

  • Elektronische Stromzähler (Digitalzähler): Diese Zähler sind die gängigste und empfohlene Option. Digitale Stromzähler erfassen sowohl den Strom, den Sie aus dem Stromnetz beziehen, als auch den Strom, den Sie ins Netz einspeisen. Sie erfassen den Stromverbrauch sehr präzise und sind in der Lage, Rückeinspeisungen von Strom korrekt zu messen. Elektronische Zähler müssen über eine Rücklaufsperre verfügen, um zu verhindern, dass eingespeister Strom den gemessenen Verbrauch verfälscht. Alle digitalen Zählermodelle haben eine Rücklaufsperre und sind deshalb automatisch für den Gebrauch mit einem Balkonkraftwerk geeignet. Ein besonderer Typ des digitalen Stromzählers ist der sogenannte Zweirichtungszähler . Anders als bei anderen digitalen Stromzähler-Typen lässt sich damit der ins Hausnetz eingespeiste Solarstrom messen. Notwendig ist ein solcher Zweirichtungszähler für Betreiber von Balkonkraftwerken eigentlich nicht. Er wird jedoch von der VDE-Norm empfohlen und von manchen Netzwerkbetreibern explizit verlangt.
  • Smart Meter: Intelligente Zähler, die nicht nur den Stromverbrauch und die Einspeisung messen, sondern auch diese Daten digital an den Netzbetreiber übermitteln. Smart Meter sind besonders gut geeignet für Balkonkraftwerke, da sie bidirektional messen können und somit den tatsächlichen Energiefluss genau erfassen. Ein wesentlicher Bestandteil für die optimale Nutzung eines Balkonkraftwerks ist das Smart Meter Gateway. Dieses intelligente Gerät ermöglicht eine präzise Messung und Überwachung des erzeugten und verbrauchten Stroms. Durch das Smart Meter Gateway können Nutzer nicht nur ihren Eigenverbrauch maximieren, sondern auch detaillierte Daten zu ihrer Stromproduktion erhalten.

Nicht erlaubt sind:

  • Mechanische Stromzähler, Ferraris Zähler ohne Rücklaufsperre: Diese Zähler können rückwärts laufen, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird, was zu falschen Messwerten und Abrechnungsproblemen führt. Ein Ferraris-Zähler, auch bekannt als mechanischer Stromzähler, ist ein traditionelles Messgerät, das den Stromverbrauch durch die Drehung einer Aluminiumscheibe misst. Diese Zähler sind weit verbreitet, jedoch nicht ideal für den Betrieb eines Balkonkraftwerks.

Wenn du ein Balkonkraftwerk betreiben möchtest, solltest du sicherstellen, dass dein aktueller Stromzähler die genannten Anforderungen erfüllt. Falls nicht, solltest du deinen Netzbetreiber kontaktieren, um einen geeigneten Zähler installieren zu lassen. Mechanische bzw. Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre sind ungeeignet, da sie zu ungenauen Messwerten und Abrechnungsproblemen führen können. Ein Wechsel zu einem digitalen Zähler oder Smart Meter ist daher notwendig und in den meisten Fällen problemlos durch den Netzbetreiber durchführbar.

Wie sehen die neuen Regelungen in Österreich künftig aus?

Künftig werden Zähler mit Rücklaufsperre in Österreich weiterhin eine wichtige Rolle beim Betrieb von Balkonkraftwerken spielen. Hier sind einige Aspekte, wie sich die Situation entwickeln könnte:

  • Vermehrter Einsatz von Smart Metern: Der Trend geht hin zu intelligenten Zählern, also Smart Metern, die bidirektional messen können. Diese Zähler erfassen sowohl den Stromverbrauch als auch die Einspeisung und können die Daten digital übermitteln. Smart Meter sind besonders vorteilhaft, da sie präzise und in Echtzeit arbeiten, was für die Integration von Balkonkraftwerken ideal ist.
  • Austausch alter mechanischer Zähler: Alte mechanische Zähler ohne Rücklaufsperre werden nach und nach durch moderne digitale Stromzähler ersetzt. Dieser Wechsel ist oft notwendig, um die Anforderungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken zu erfüllen. Netzbetreiber werden weiterhin verpflichtet sein, diese Zähler auszutauschen, wenn Balkonkraftwerke installiert werden.
  • Regulatorische Anpassungen: Es ist möglich, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen weiter angepasst werden, um den Einsatz von Balkonkraftwerken zu fördern. Dies könnte bedeuten, dass Netzbetreiber verpflichtet werden, geeignete Zähler kostenlos oder zu reduzierten Kosten bereitzustellen.
  • Kostenübernahme durch Netzbetreiber: Da der Zählerwechsel in vielen Fällen notwendig ist, könnten die Netzbetreiber künftig stärker in die Pflicht genommen werden, die Kosten für den Austausch zu übernehmen. Dies würde die Installation von Balkonkraftwerken für die Verbraucher attraktiver machen.
  • Weiterbildung und Information: Es wird wichtig sein, die Verbraucher über die Notwendigkeit und den Nutzen von Zählern mit Rücklaufsperre und Smart Metern aufzuklären. Netzbetreiber und Energieberater werden voraussichtlich verstärkt Informationen und Unterstützung anbieten.

Insgesamt wird der Einsatz von Zählern mit Verhinderung des Rückwärtslaufens und Smart Metern weiter zunehmen, um die Integration von Balkonkraftwerken zu erleichtern und eine korrekte Abrechnung des erzeugten und verbrauchten Stroms zu gewährleisten.

Installation und Zähleraustausch: Worauf du achten musst!

Bei der Installation und dem Austausch eines alten Stromzählers in Österreich gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

  • Rechtliche Vorgaben: Informiere deinen Netzbetreiber über den geplanten Wechsel oder die Installation eines neuen Zählers. In vielen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Geeigneter Zählertyp: Für Balkonkraftwerke sind elektronische digitale Stromzähler mit Rücklaufsperre (Zweirichtungszähler) oder Smart Meter erforderlich. Diese verhindern, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn du mehr Strom ins Netz einspeist als verbrauchst. Diese bieten zusätzliche Vorteile wie präzise Messung, Datenübertragung und können sowohl den Verbrauch als auch die Einspeisung erfassen.
  • Installation durch Fachleute: Der Ersatz sollte von einem zertifizierten Elektriker oder Fachbetrieb durchgeführt werden. Dies gewährleistet eine sichere und korrekte Installation. Der Zähler muss den aktuellen Sicherheitsstandards und technischen Anforderungen entsprechen.
  • Kommunikation mit dem Netzbetreiber: Informiere deinen Netzbetreiber über den abgeschlossenen Austausch und die Inbetriebnahme des neuen Zählers.

Bewahre alle relevanten Dokumente und Nachweise auf, die den Wechsel und die Installation des neuen Zählers betreffen.

Wie viel kostet ein Zählertausch?

Die Kosten für den Austausch eines Stromzählers in Österreich können variieren, abhängig vom Netzbetreiber und der spezifischen Situation. Normalerweise übernimmt der Netzbetreiber die Kosten für den Zählertausch, insbesondere wenn der Ersatz im Rahmen einer Umrüstung auf moderne Zähler oder Smart Meter erfolgt und da dieser auch im Eigentum des Messstellenbetreibers steht. Einige Netzbetreiber versuchen jedoch, die Kosten auf den Kunden abzuwälzen, indem sie das Verursacherprinzip anführen. Wenn der Netzbetreiber versucht, die Kosten auf dich abzuwälzen, lohnt es sich, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls nachzufragen, da diese Forderungen oft keine rechtliche Grundlage haben. Verbraucher verursachen den Zählertausch nicht, sondern beschleunigen ihn lediglich.

Ist ein Zähler ohne Rücklaufsperre strafbar?

Während die Verwendung eines Stromzählers ohne Rücklaufsperre in Österreich nicht direkt strafbar ist, kann sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass dein Stromzähler den technischen Anforderungen entspricht, insbesondere wenn du ein Balkonkraftwerk betreibst. Bei Unsicherheiten solltest du dich an deinen Netzbetreiber wenden und gegebenenfalls den Austausch des Zählers veranlassen.

Es gibt aber einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

Gesetzliche Vorgaben
Das Energiewirtschaftsgesetz (ElWOG) schreibt vor, dass Messgeräte den technischen Anforderungen entsprechen müssen. Ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist nicht geeignet, wenn du Strom ins Netz einspeist.

Die Verwendung von geeigneten Messgeräten ist vorgeschrieben, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Ein Zähler ohne Rücklaufsperre erfüllt diese Anforderungen nicht, wenn eine Rückeinspeisung stattfindet.

Korrekte Abrechnung
Ohne Rücklaufsperre kann der Zähler rückwärts laufen, wenn du mehr Strom erzeugst als verbrauchst. Dies führt zu falschen Messwerten und kann zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung führen.

Falsche Abrechnungen können zu Nachforderungen des Stromanbieters führen. Wenn der Anbieter feststellt, dass der Zähler ungeeignet ist, kann er Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Forderung nach einem Austausch des Zählers.

Verantwortung und Konsequenzen
Es liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers, sicherzustellen, dass geeignete Zähler installiert sind. Wenn festgestellt wird, dass ein nicht geeigneter Stromzähler verwendet wird, kann der Netzbetreiber den Austausch verlangen.

Die Kosten für den Austausch des Zählers können dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden, wenn dieser die Installation eines ungeeigneten Zählers veranlasst hat.

Technische Standards
Im Rahmen der Einführung von Smart Metern wird der Austausch alter Zähler forciert, um sicherzustellen, dass alle Messgeräte den aktuellen technischen Standards entsprechen. Die Verwendung eines geeigneten Zählers ist notwendig, um regelkonform zu agieren und korrekte Abrechnungen sicherzustellen.

Woran erkenne ich einen analogen Stromzähler?

Analoge Stromzähler besitzen eine sichtbare rotierende Aluminiumscheibe, die sich kontinuierlich dreht, wenn Strom verbraucht wird. Die Geschwindigkeit dieser Drehung ist direkt proportional zur Menge des verbrauchten Stroms. Wenn du einen kontinuierlichen Verbrauch hast, dreht sich die Scheibe gleichmäßig.

Ein weiteres auffälliges Merkmal ist das mechanische Zählwerk. Dieses Zählwerk besteht aus mehreren Ziffernrollen, die ähnlich wie bei einem mechanischen Kilometerzähler im Auto den Stromverbrauch anzeigen. Jede Rolle steht für eine bestimmte Dezimalstelle des Verbrauchs. Beim Blick auf das Zählwerk siehst du die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) als eine Reihe von Zahlen, die sich mechanisch bewegen.

Im Gegensatz zu digitalen Zählern fehlt bei analogen Stromzählern eine digitale Anzeige oder ein LED-Bildschirm. Alle Informationen über den Stromverbrauch werden mechanisch über das Zählwerk dargestellt. Es gibt keine zusätzlichen Tasten oder Menüs, die du durchblättern könntest, wie es bei digitalen Zählern der Fall ist.

Er besitzt keine integrierten Kommunikationsfunktionen und ist in einem klassischen Gehäuse aus Metall oder Kunststoff verbaut. Diese Zähler sind robust und zuverlässig, aber nicht für moderne Anforderungen wie die Rückeinspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken geeignet. Wenn du deinen Stromzähler identifizieren möchtest, sind diese Merkmale klare Indikatoren dafür, dass es sich um einen analogen Zähler handelt.

Wofür braucht man eine Rücklaufsperre?

Eine Rücklaufsperre im Stromzähler stellt sicher, dass eingespeister Strom nicht mit dem verbrauchten Strom verrechnet wird. Ohne diese Sperre kann der Zähler rückwärts laufen, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert, als im Haushalt verbraucht wird. Dadurch wird der tatsächliche Strombezug vom Anbieter falsch erfasst und führt zu ungenauen Abrechnungen.

Wie sehe ich, ob mein Stromzähler eine Rücklaufsperre hat?

Ob ein Stromzähler eine Rücklaufsperre hat, lässt sich anhand der folgenden Punkte feststellen:

  • Herstellerinformationen: Schau auf die Typenbezeichnung und die Modellnummer des Stromzählers. Moderne digitale Stromzähler und Smart Meter haben in der Regel eine Rücklaufsperre integriert. Du kannst die Modellnummer im Internet recherchieren oder in den technischen Spezifikationen nachsehen, um herauszufinden, ob eine Rücklaufsperre vorhanden ist.
  • Handbuch: Die Betriebsanleitung oder die technischen Datenblätter des Zählers geben Aufschluss darüber, ob eine Rücklaufsperre eingebaut ist. Diese Dokumente sind oft online auf den Webseiten der Hersteller verfügbar.
  • Kennzeichnung: Auf dem Zähler selbst könnte eine Kennzeichnung oder ein Hinweis auf die Rücklaufsperre vorhanden sein. Begriffe wie “rücklaufsicher” oder Symbole, die eine Rücklaufsperre anzeigen, sind möglich.
  • Moderne elektronische Zähler: Diese haben oft eine Anzeige, die Informationen über den Betriebszustand des Zählers gibt. Ein Zähler mit Rücklaufsperre wird in der Regel keinen negativen Verbrauch anzeigen, auch wenn du mehr Strom erzeugst als verbrauchst.
  • Nachfragen: Im Zweifel kannst du dich an deinen Netzbetreiber wenden. Der Netzbetreiber kann dir genau sagen, ob dein aktueller Zähler eine Rücklaufsperre hat und ob er für den Betrieb einer Mini PV-Anlage geeignet ist. Falls nötig, kann der Netzbetreiber auch einen Wechsel des Zählers veranlassen.

 

Balkonkraftwerke 2024: Welche Änderungen gelten?

Die Energiewende schreitet voran, und immer mehr Menschen in Österreich suchen nach umweltfreundlichen Möglichkeiten, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und den eigenen Energieverbrauch zu senken. Eine besonders beliebte Lösung ist das Balkonkraftwerk – eine kompakte Mini Photovoltaikanlage, die direkt auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten installiert werden kann. In Österreich ist die gesetzliche und bürokratische Lage erfreulicherweise etwas weniger streng als in anderen Ländern. Welche Gesetze gelten und was sich im Jahr 2024 bis jetzt geändert hat erfährst du hier.

Änderungen zum Thema Balkonkraftwerke – Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrwertsteuerbefreiung: Stecker Solaranlagen bis 35 kW, die zwischen 2024 und 2025 geliefert oder installiert werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen bis 35 kW.
  • Keine Zuschüsse vor 2024: Anlagen, für die vor Ende 2023 ein Investitionszuschuss beantragt wurde, sind nicht förderfähig.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Eine Mini PV Anlage bis 800 Watt muss zur Überprüfung der Netzintegration beim Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Leistungsbegrenzung: In Österreich wurde die Obergrenze auf 800 Watt angehoben. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung nur die Ausgangsleistung des Wechselrichters betrifft, nicht die Leistung der Solarmodule.

Diese Regeln gelten seit 2024 für Balkonkraftwerke

Ein zentrales Element der Änderungen für 2024 ist die Einführung des Budgetbegleitgesetzes, das eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ermöglicht. Dies bedeutet, dass Anlagen wie Balkonkraftwerke von 2024 bis 2025 von der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese Maßnahme umfasst sowohl die Lieferung und Installation als auch den innergemeinschaftlichen Erwerb und Import von PV-Modulen.

Seit 2024 gibt es in Österreich wichtige Regeln für Balkonkraftwerke:

  • Mehrwertsteuerbefreiung: Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Dies umfasst Balkonkraftwerke bis 35 kW, die zwischen 2024 und 2025 erworben, importiert oder installiert werden.
  • Leistungsbeschränkung: Die Steuerbefreiung gilt nur für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kW, einschließlich stationärer und netzgebundener Anlagen sowie Balkonkraftwerken.
  • Standort: Die Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden, z. B. auf Wohngebäuden, Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Gebäuden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
  • Keine Zuschüsse: Es darf bis Ende 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt worden sein, um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren.
  • Nebenleistungen: Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör- und Speicherlieferungen, die mit der Hauptlieferung verbunden sind.

Diese Regelungen machen den Erwerb und Betrieb von Balkonkraftwerken für private Haushalte und öffentliche Einrichtungen besonders attraktiv.

Welche Vorteile hat die Mehrwertsteuerbefreiung für dich?

Diese Änderungen machen den Kauf und Betrieb von Balkonkraftwerken und anderen PV-Anlagen für private Haushalte und öffentliche Einrichtungen besonders attraktiv:

  1. Kosteneinsparungen: Die Mehrwertsteuerbefreiung reduziert die Gesamtkosten für den Erwerb und die Installation einer Photovoltaikanlage erheblich. Dadurch wird die Amortisationszeit der Investition verkürzt.
  2. Nachhaltige Energie: Balkonkraftwerke ermöglichen es, erneuerbare Energie direkt vor Ort zu erzeugen und damit die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern zu reduzieren. Dies fördert nicht nur die Umweltfreundlichkeit, sondern trägt auch zu einer nachhaltigen Energiezukunft bei.
  3. Einfache Installation: Mini Solaranlagen sind relativ einfach zu installieren und können in der Regel ohne große bauliche Veränderungen auf Balkonen, Terrassen oder Dächern installiert werden. Dies ermöglicht es vielen Menschen, ohne großen Aufwand in erneuerbare Energien zu investieren.
  4. Zubehör und Speicher: Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör und Speicher. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Plug & Play Batteriespeicher ebenfalls von der Steuerbefreiung profitiert, wodurch die gesamte Anlage noch effektiver und kostengünstiger wird.

Wie lauten die Richtlinien für die Größe von Balkonkraftwerken in Österreich?

In Österreich liegt die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters für ein Balkonkraftwerk (Balkon PV Anlagen) bei 800 Watt. Das bedeutet, dass beispielsweise zwei Solarmodule mit je 400 Watt zusammen genutzt werden können. Dabei darf die kombinierte Ausgangsleistung vom Wechselrichter 800 Watt nicht überschreiten. Die Leistung der Solarmodule kann jedoch insgesamt höher sein als diese Begrenzung.

Um sicherzustellen, dass die Wechselrichterleistung unter dem Limit bleibt, entscheiden sich viele Anwender für größere Systeme, zum Beispiel mit vier Modulen, deren Gesamtleistung bis zu 1600 Watt betragen könnte. Durch die Drosselung Ausgangsleistung vom Wechselrichter auf 800 Watt erfüllen sie dennoch die Vorgaben.

Veränderungen und Perspektiven bei Zählern für Balkonkraftwerke

In Bezug auf die Zählerfrage: In Österreich ist der Einsatz von bidirektionalen Zählern ohne Rücklaufsperre üblich, die sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom messen. Diese Regelung könnte sich jedoch ändern, abhängig von neuen technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Es ist entscheidend, eine Rücklaufsperre im Stromzähler zu haben, um zu verhindern, dass der Zähler rückwärts läuft. Ohne eine solche Sperre könnten Verbraucher den gemessenen Stromverbrauch manipulieren, indem sie Strom aus dem Netz beziehen und diesen später wieder einspeisen, was zu ungenauen Angaben auf der Stromrechnung führen würde.

Dies würde es Verbrauchern ermöglichen, ungerechtfertigt Kosten zu sparen oder eine zu geringe Vergütung für zurückgespeisten Strom zu erhalten. Durch die Installation einer Rücklaufsperre wird garantiert, dass der Stromzähler den Verbrauch präzise misst und dadurch eine gerechte Abrechnung ermöglicht wird.

Für genauere Informationen und aktuelle Regelungen ist es ratsam, sich direkt bei den lokalen Netzbetreibern oder der Energieregulierungsbehörde zu informieren. Dieser Überblick soll eine erste Orientierung bieten und zeigt, dass die Nutzung von Balkonkraftwerken in Österreich ab 2024 noch attraktiver wird.

Welche Balkonkraftwerke lassen sich 2024 nutzen?

Im Jahr 2024 gibt es in Österreich eine Vielzahl von Balkonkraftwerken, die für den Einsatz zugelassen sind und von verschiedenen Regelungen profitieren:

Verschiedene Modelle: Es gibt verschiedene Modelle von Balkonkraftwerken auf dem Markt. Diese reichen von kleineren, ein- oder zweimoduligen Systemen bis hin zu größeren Anlagen, die mehrere Module umfassen und eine höhere Leistung erzielen können.
Installation auf Wohngebäuden: Eine Stecker Solaranlage kann auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Dies ermöglicht es Privathaushalten, von den Vorteilen dieser Anlagen zu profitieren.
Erweiterbarkeit: Viele Balkonkraftwerke können mit Zubehör und Balkonkraftwerkspeichern erweitert werden, um die Effizienz und Autarkie zu erhöhen. Diese unselbständigen Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptanlage.
Diese Vielfalt an Balkonkraftwerken ermöglicht es den Menschen in Österreich, 2024 nachhaltigen Strom zu erzeugen und dabei von den steuerlichen Erleichterungen und anderen Vorteilen zu profitieren. In allen Fällen müssen Balkonkraftwerke netzgebunden sein. Das bedeutet, dass auch wenn ein Speicher zwischengesteckt ist, diese Anlagen aus Sicherheitsgründen mit dem allgemeine Stromnetz verbunden sein müssen.

Welche Regeln gelten bei der Anmeldung ab 2024 für Balkonkraftwerke?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks, auch Mini Photovoltaikanlage genannt, unterliegt in Österreich ab 2024 einigen wichtigen Regeln:

  • Leistungsbeschränkung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und andere Regelungen gelten für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Anlagen mit höherer Leistung müssen gesondert betrachtet werden.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Balkonkraftwerke bis zu 800Watt müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, um eine reibungslose Netzintegration zu gewährleisten. Der Netzbetreiber prüft die Anlage auf technische Kompatibilität und Zuverlässigkeit.
  • Standortbedingungen: Die Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden, um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren. Zu den zulässigen Gebäuden gehören Wohngebäude, Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Gebäude für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
  • Keine Zuschüsse vor 2024: Um die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, darf kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bis Ende 2023 gestellt worden sein.
  • Steuerliche Entlastung: Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Anlagen, die zwischen 2024 und 2025 geliefert, importiert oder installiert werden, und umfasst auch unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör- und Speicherlieferungen.
  • Dokumentation: Die Betreiber müssen alle notwendigen Unterlagen bereitstellen, um die Einhaltung der Voraussetzungen und den steuerlichen Status der Anlage zu dokumentieren.

Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Balkonkraftwerke in Österreich ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden und von den steuerlichen Erleichterungen profitieren können.

Sind bald Zähler ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke erlaubt?

In Österreich sind die Regelungen für den Einsatz von Zählern ohne Rücklaufsperre in Verbindung mit Balkon Solaranlagen von den jeweiligen Netzbetreibern und den nationalen Energievorschriften abhängig. Bislang ist es üblich, dass für Balkonkraftwerke bidirektionale Zähler (Smart Meter) eingesetzt werden, die sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom messen können. Diese Zähler haben keine Rücklaufsperre und erlauben die genaue Erfassung des Eigenverbrauchs sowie der ins Netz eingespeisten Energie.

Die Einführung und Zulassung von Zählern ohne Rücklaufsperre hängt von der technischen Sicherheit, der Netzstabilität und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Änderungen in der Gesetzgebung oder bei den technischen Anforderungen können den Einsatz solcher Zähler beeinflussen.

Für genaue Informationen zu den aktuellen und geplanten Regelungen in Österreich empfiehlt es sich, direkt bei den lokalen Netzbetreibern oder der österreichischen Energieregulierungsbehörde nachzufragen, da diese Instanzen die konkreten Vorschriften festlegen.

 

Balkonkraftwerk nicht angemeldet: 50.000 Euro Strafe? Alles Wichtige im Überblick!

Jetzt im Frühling erzeugt dein Balkonkraftwerk fleißig Solarstrom, doch vielleicht hast du die Registrierung deiner Mini-Solaranlage noch nicht erledigt? Keine Sorge! Eine Strafe von 50.000 Euro kommt eher selten vor. Dennoch solltest du die Anmeldung nicht auf die leichte Schulter nehmen. In unserem Blogartikel erklären wir dir, warum die offizielle Registrierung so bedeutend ist und welche Vorteile sie bietet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anmeldepflicht in Österreich: Ein Balkonkraftwerk muss in Österreich immer angemeldet werden, unabhängig von seiner Größe. Es gibt keine Bagatellgrenze, und für Anlagen bis 800 Watt besteht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.
  • Konsequenzen der Nichtanmeldung: Nicht angemeldete Balkonkraftwerke können zu Bußgeldern und Problemen beim Versicherungsschutz führen. Eine fristgerechte und korrekte Registrierung vermeidet solche Probleme.
  • Strafrahmen: Theoretisch können in Österreich Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden, praktisch sind die Strafen jedoch meist wesentlich geringer.
  • Anmeldefristen: Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Die Frist gilt für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt.
  • Bedeutung: Die Registrierung garantiert die rechtliche Absicherung und erlaubt den gesetzeskonformen Betrieb der Anlage, unterstützt die Netzstabilität und trägt zur Förderung der Energiewende bei.

Was beinhaltet die aktuelle Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke genau?

Du denkst über ein Balkonkraftwerk nach oder hast bereits eines installiert? Dann solltest du über die aktuellen Anmeldepflichten Bescheid wissen! Ein Balkonkraftwerk, das du zur Stromerzeugung nutzt und in dein Haushaltsnetz einspeist, muss immer angemeldet werden, unabhängig von seiner Größe. Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Österreich keine Untergrenze der Leistung, unterhalb derer keine Anmeldung erforderlich wäre. Alle PV Anlagen müssen angemeldet werden. Für Mini- Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt besteht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Diese Regelung erleichtert es Haushalten, kleinere Anlagen ohne umfangreiche bürokratische Hürden zu betreiben. Viele Netzbetreiber bieten die Möglichkeit, die Formalität online durchzuführen, was den Prozess weiter vereinfacht. Eine separate Genehmigung ist für derartige Mini Solaranlagen nicht erforderlich.

Was geschieht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Wenn du als Betreiber eines Balkonkraftwerks die erforderliche Anmeldung bei deinem Netzbetreiber versäumst, kann dies unangenehme Folgen haben. Werden Balkonkraftwerke nicht ordnungsgemäß angemeldet, könnten Konsequenzen seitens des Netzbetreibers drohen, wie etwa Bußgelder oder Nachforderungen. Eine rechtzeitige und korrekte Registrierung hilft dir, solche Probleme zu umgehen.

Auch der Betrieb einer nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Solaranlage auf deinem Balkon kann weitere Nachteile nach sich ziehen, insbesondere in Bezug auf den Versicherungsschutz. Bei einem Schadensfall könnte die Tatsache, dass die Anlage nicht korrekt angemeldet und angeschlossen wurde, negative Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben. Durch eine einfache Online-Registrierung kannst du solche Probleme jedoch leicht vermeiden.

Unser Tipp: Sorge frühzeitig für die Anmeldung deines Balkonkraftwerks und erkundige dich nach den relevanten Vorschriften für einen regelkonformen Betrieb deiner PV-Anlage, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Strafen drohen wirklich, wenn eine Stecker Solaranlage nicht angemeldet wird?

In Österreich ist es verpflichtend, ein Balkonkraftwerk anzumelden, und das Nichtbeachten dieser Pflicht kann zu Bußgeldern führen. Die Theorie sieht vor, dass Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden können Allerdings sind in der Praxis die tatsächlich verhängten Bußgelder wesentlich geringer und in den meisten Fällen werden geringe Geldstrafen oder gar keine Strafen verhängt, weil die Regierung die Nutzung von Solarenergie fördern möchte und nicht behindern.​ Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern auch sicherstellt, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird und im Falle eines Schadensfalle der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Die Registrierung einer Mini Solaranlage in Österreich ist unkompliziert und kann vollständig online durchgeführt werden.

Generell ist es so, dass die Strafe oft in Form einer Verwaltungsstrafe auferlegt wird, deren Höhe abhängig von verschiedenen Faktoren sein kann:

  1. Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Wenn du wissentlich die Meldung unterlässt, kann die Strafe höher ausfallen als bei einer fahrlässigen Nichtmeldung.
  2. Wiederholungsfälle: Wiederholte Verstöße gegen die Meldepflicht können zu höheren Strafen führen.
  3. Lokale Gesetzgebung: Die spezifischen Gesetze und Verordnungen deiner Region haben direkten Einfluss auf die Art und Höhe der Strafe.

Da es sich um eine administrative Angelegenheit handelt, wird die Strafe normalerweise als Geldbuße festgelegt. Um genaue Informationen über die Berechnung der Strafe zu erhalten, empfehle ich dir, direkt bei deiner zuständigen Netzgesellschaft oder einem lokalen Rechtsberater nachzufragen. Dies stellt sicher, dass du präzise und aktuelle Informationen erhältst, die auf dein spezifisches Bundesland zutreffen.

Welche Anmeldefristen muss ich beachten, wenn ich in Österreich ein Balkonkraftwerk installieren will?

In Österreich musst du dein Balkonkraftwerk spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Diese Frist gilt für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt, die als Kleinerzeugungsanlagen eingestuft werden und daher keiner aufwändigen Genehmigung bedürfen. Wichtig ist, dass du dich direkt bei deinem regionalen Netzbetreiber über das spezifische Anmeldeverfahren informierst, da es von Anbieter zu Anbieter leichte Unterschiede geben kann.

Für eine reibungslose Anmeldung ist es ratsam, alle nötigen Informationen zu deiner Anlage bereitzuhalten, wie zum Beispiel Angaben zur Leistung und technischen Spezifikationen des Wechselrichters. Stelle sicher, dass du die Registrierung rechtzeitig durchführst, um mögliche Bußgelder zu vermeiden und um sicherzustellen, dass deine Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.

Warum ist es unverzichtbar, dein Balkonkraftwerk anzumelden?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Österreich ist unverzichtbar, um rechtlich abgesichert zu sein und das volle Potenzial der Anlage nutzen zu können. Auch wenn die theoretisch mögliche Höchststrafe selten verhängt wird, so sollten die potenziellen finanziellen und rechtlichen Risiken nicht unterschätzt werden. Durch die frühzeitige und korrekte Anmeldung kann man sich viele Sorgen sparen und einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.

Daher ist es in Österreich aus mehreren Gründen unverzichtbar deine Mini PV Anlage zu registrieren:

  • Rechtliche Anforderungen: Die Anmeldung sorgt dafür, dass dein Kraftwerk offiziell erfasst ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht. In Österreich, wie in vielen anderen Ländern auch, müssen Energieerzeugungsanlagen gemeldet werden, um eine sichere und geregelte Energieversorgung zu gewährleisten.
  • Netzsicherheit und -stabilität: Es hilft den Energieversorgern, das Stromnetz effizient zu managen. Dadurch ist bekannt, wo und in welchem Umfang Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, was für die Stabilität des Stromnetzes essenziell ist. Unangemeldete Anlagen könnten zu Netzinstabilitäten führen, da die Energieflüsse nicht korrekt prognostiziert und gemanagt werden können.
  • Versicherungsschutz: Korrekt angemeldete Anlagen sind in der Regel auch im Versicherungsschutz eingeschlossen. Sollte es zu einem Schaden kommen, der durch das Kraftwerk verursacht wurde, bist du nur dann abgesichert, wenn die Anlage ordnungsgemäß angemeldet wurde.
  • Förderung der Energiewende: Jede registrierte Anlage trägt zu den offiziellen Statistiken bei und unterstützt somit die Planung und Förderung erneuerbarer Energien. Durch deine Anmeldung leistest du also einen Beitrag zur Energiewende und hilfst, die Ziele im Bereich erneuerbare Energien zu erreichen.

Wie kannst du deine Mini Steckeranlage einfach und effizient anmelden?

In Österreich kannst du dein Balkonkraftwerk relativ einfach und effizient anmelden. Hier sind die grundlegenden Schritte, die du befolgen solltest:

  1. Informationen sammeln: Bevor du mit der Anmeldung beginnst, solltest du alle notwendigen technischen Daten deines Balkonkraftwerks bereithalten. Dazu gehören Angaben zur Gesamtleistung der Module, zur Leistung des Wechselrichters und gegebenenfalls zum Stromspeicher.
  2. Netzbetreiber kontaktieren: Die Anmeldung muss bei dem Netzbetreiber erfolgen, der in deiner Region für die Stromversorgung zuständig ist. Viele Netzbetreiber bieten spezielle Formulare auf ihren Webseiten an, die du so ganz einfach nutzen kannst.
  3. Online-Anmeldung nutzen: Einige Netzbetreiber ermöglichen die Anmeldung über ein Online-Portal, was den Prozess beschleunigt und vereinfacht. Du musst dort ein Benutzerkonto anlegen und die erforderlichen Daten deiner Anlage eingeben.
  4. Fristen beachten: In Österreich solltest du ein Balkonkraftwerk idealerweise zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme anmelden. Dies gibt dem Netzbetreiber genügend Zeit, die angegebenen Daten zu bearbeiten und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß funktioniert.
  5. Bestätigung und Dokumentation: Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bestätigung vom Netzbetreiber. Diese solltest du sorgfältig aufbewahren, da sie als Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung deiner Stecker-Solaranlage dient.

Durch das Befolgen dieser Schritte stellst du sicher, dass deine Mini PV Anlage korrekt angemeldet ist und du rechtlich abgesichert bist. Falls du weitere Details benötigst oder spezifische Formulare suchen musst, schaue direkt auf der Webseite deines regionalen Netzbetreibers nach oder kontaktiere deren Kundenservice.

PS: Für detaillierte Informationen zu diesem Thema empfehlen wir unseren Blog-Artikel “Balkonkraftwerk anmelden leicht gemacht: Alles was du wissen musst“

Wie profitierst du langfristig von der Registrierung deiner Stecker-Solaranlage?

Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks in Österreich bringt mehrere langfristige Vorteile mit sich, die sowohl praktische als auch finanzielle Aspekte umfassen:

Dadurch stellst du sicher, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Dies schützt dich vor möglichen Bußgeldern und Rechtsstreitigkeiten. Die Anmeldung ermöglicht es den Energieversorgern, das Stromnetz effizienter zu managen. Sie haben einen besseren Überblick über die dezentrale Stromerzeugung, was zur Stabilität und Zuverlässigkeit des Gesamtnetzes beiträgt.

Wenn dein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß angemeldet ist, bist du im Falle eines durch die Anlage verursachten Schadens in der Regel versichert. Unangemeldete Anlagen können im Schadensfall zu Problemen beim Versicherungsschutz führen. Jede angemeldete Anlage trägt zur Statistik und Förderung erneuerbarer Energien bei. Dies hilft, die politischen Ziele zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu erreichen und unterstützt die Energiewende in Österreich.

Obwohl in Österreich für Balkonkraftwerke in der Regel keine Einspeisevergütung gezahlt wird, kann die Registrierung dennoch finanzielle Vorteile haben, etwa durch reduzierte Energiekosten oder spezielle Förderprogramme, die für angemeldete Anlagen verfügbar sind. Ein professionell installiertes und angemeldetes Balkonkraftwerk kann den Wert deiner Immobilie steigern, da es die Energieeffizienz verbessert und als modernes und umweltfreundliches Feature angesehen wird.

Balkonkraftwerk und Photovoltaik Förderungen – Alles was du wissen musst!

Hast du den Wunsch, selbst Strom zu erzeugen und dafür auch noch Förderungen vom Staat zu erhalten? Jetzt ist das mit der Unterstützung für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen realisierbar! In unserem Leitfaden findest du alle Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen. 2024 bringt nämlich einige Erleichterungen für alle, die in eine Photovoltaik (PV)-Anlage mit Stromspeicher investieren wollen. Beginne deinen Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung – in diesen Blog erfährst du, welche Förderungen es aktuell für Österreich gibt!

Das Wichtigste zur Förderung in Kürze:

  • Mehrwertsteuerbefreiung: Ab dem 1. Januar 2024 sind in Österreich PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35kWp und die dazugehörigen Speichersysteme, wenn sie gemeinsam installiert werden, von der Umsatzsteuer befreit.
  • ÖMAG PV-Förderung: Anlagen, die nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen, können Förderungen über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beantragen, wobei Rechnungen inklusive Umsatzsteuer notwendig sind.
  • NEU – Stromspeicher-Anlagen Förderung: Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert seit April 2024 durch diese Initiative den Aufbau von Stromspeicheranlagen in Verbindung mit bereits bestehenden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Aktueller Status: In Österreich laufen 2024 drei Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher, die Großspeicheranlagen, Stromspeicher-Anlagen und energieautarke Bauernhöfe unterstützen.
  • Förderungsmöglichkeiten: Viele Bundesländer bieten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen zu fördern.

Befreiung von der Umsatzsteuer oder staatliche Förderung?

Um die Nutzung von Solarenergie in den kommenden Jahren weiter voranzutreiben, gibt es in Österreich seit dem 1. Januar 2024 ein einfacheres System: PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35kWp und die zugehörigen Speichersysteme, die im Rahmen eines Projekts gemeinsam installiert werden, profitieren von einem Umsatzsteuersatz von 0%. Das heißt, es fallen keine Umsatzsteuern beim Kauf an, und es sind keine separaten Förderanträge notwendig.

Von der Umsatzsteuerbefreiung ab dem 1. Januar 2024 profitieren:

  • Der Erwerb und die Installation von PV-Modulen bis zu einer Leistungsgrenze von 35 kWp,
  • Dazugehörige Ausrüstung und Speicher, sofern diese zusammen erworben werden,
  • Vorausgesetzt, die PV-Anlage wird auf oder nahe bei Wohngebäuden, Einrichtungen öffentlicher Körperschaften oder Gebäuden für gemeinnützige, karitative oder kirchliche Zwecke betrieben.

Für Anlagen, die nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen (z.B. Anlagen über 35 kWp oder auf gewerblich genutzten Gebäuden), kann eine Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei zukünftigen Förderaufrufen der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) beantragt werden. Die Termine für die Förderaufrufe 2024 sind noch anzukündigen und werden auf der Website eag-abwicklungsstelle.at veröffentlicht.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die OeMAG Ihre Förderung nur genehmigen kann, wenn die eingereichten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden – andernfalls ist die OeMAG gesetzlich dazu verpflichtet, den Förderantrag abzulehnen.

Was ändert sich 2024 bei der ÖMAG PV-Förderung?

Bis Ende des letzten Jahres unterstützte die österreichische Bundesregierung den Ausbau der Photovoltaik mit Investitionszuschüssen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die durch die ÖMAG vergeben wurden. Im Jahr 2023 konnten Antragsteller bis zu 250€ pro kWp für ihre Photovoltaikanlagen erhalten, wobei die maximale Fördersumme 30 % der Gesamtinvestitionskosten der Anlage betrug.

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde in Österreich die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Das bedeutet, dass Käufer, die nun eine Anlage installieren, die bisher üblichen 20 % MwSt. auf den Gesamtpreis nicht mehr zahlen müssen. Als Konsequenz daraus sind Personen, die eine PV-Anlage zu diesem vergünstigten Steuersatz installieren, nicht mehr berechtigt, die ÖMAG PV-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet das für die ÖMAG PV-Förderung im Jahr 2024? Obwohl die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen teilweise die Notwendigkeit der ÖMAG-Förderung ersetzt, wird diese nicht komplett eingestellt. Personen, die bereits im letzten Jahr den Zuschuss beantragt haben, behalten ihren Anspruch, und auch diejenigen, die die Kriterien für die Mehrwertsteuerbefreiung nicht erfüllen, können weiterhin eine Förderung beantragen.

Wichtig⚠️

Antragsteller, deren Bewilligung für die ÖMAG-Förderung vor dem 31. Dezember 2023 erteilt wurde, qualifizieren sich grundsätzlich nicht für den Nullsteuersatz. Eine Ausnahme bildet der Rückzug des Antrags auf Bundesförderung aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel, wenn die Inbetriebnahme der Anlage nicht fristgerecht erfolgt.

Wer ist berechtigt, die ÖMAG-Förderung für Photovoltaikanlagen zu beantragen?

Auch im Jahr 2024 gelten bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch auf die ÖMAG PV-Förderung, ähnlich wie in den Vorjahren. Die Förderung steht ausschließlich jener Personen offen, die nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren.

Zusätzlich sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist erfolgt (eine Zählpunktnummer (ZPN) muss vorliegen).
  • Sämtliche erforderliche Genehmigungen oder Anmeldungen für den Bau oder Ausbau der PV-Anlage sind erteilt.
  • Die Installationsarbeiten haben noch nicht angefangen.
  • Die geplante Anlage entspricht dem neuesten Stand der Technik.
  • Antragsteller auf die ÖMAG-Förderung müssen weiterhin sicherstellen, dass sie nach der Fertigstellung der PV-Anlage Rechnungen vorlegen, die die Umsatzsteuer ausweisen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Förderantrag nachträglich abgelehnt wird.

Wer hat keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung?

Personen, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 35 kWp installieren, qualifizieren sich nicht für die Befreiung von der Umsatzsteuer. Außerdem ist für die Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes erforderlich, dass die PV-Anlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes errichtet wird.

Aktueller Status: Klimafonds PV und Speicher Förderungen 2024

Aktuell gibt es in Österreich drei Förderungen im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher. So werden einerseits Großspeicheranlagen unterstützt, anderseits wird die Förderung für energieautarke Bauernhöfe fortgesetzt und seit April 2024 gibt es eine Förderung für die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen.

1. PV-Förderung für Großspeicheranlagen

Im Jahr 2024 unterstützt das Förderprogramm „Großspeicheranlagen“ den Ausbau mittlerer bis großer Speicheranlagen für Strom und Wärme. Das Ziel ist es, die Nutzung von erneuerbaren Energietechnologien zu fördern und das Stromnetz zu stabilisieren. Die Förderung steht für Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 51 kWh bis 250 kWh sowie für Großspeicher ab 251 kWh zur Verfügung. Das bereitgestellte Gesamtbudget beläuft sich auf 35 Millionen Euro.

Die Förderung deckt einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten ab, abhängig vom Typ der Speicheranlage:

Stromspeicher 51 kWh bis 250 kWh: 150 € pro kWh (pauschal), bis zu 30% der Investitionskosten
Stromspeicher ab 251 kWh: Bis zu 20% der Investitionskosten
Wärmespeicher: Bis zu 30% der Investitionskosten
Antragsverfahren für die Förderung
Die Beantragung muss vor Bestellung, Lieferung der Anlagenteile und Baubeginn erfolgen und wird durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) durchgeführt. Für den Antrag sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter das Antragsformular, Produktdatenblätter, eine Projektbeschreibung, die erforderlichen Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Anlage sowie weitere relevante Nachweise.

2. Speicher & PV-Förderung für die Landwirtschaft

Der Klima- und Energiefonds in Österreich fördert die Transformation hin zu energieautarken land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Seit Februar 2023 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe im ländlichen Raum, die nach Energieunabhängigkeit streben, Unterstützung durch ein modulares Förderprogramm.

Bis zum Jahr 2025 stehen dafür insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, um landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich die Umstellung auf Energieautarkie zu erleichtern. Jeder land- und forstwirtschaftliche Betrieb in Österreich ist berechtigt, diese PV-Förderung zu beantragen.

Das Förderprogramm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ umfasst zahlreiche Maßnahmen, die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu mehr Autarkie verhelfen sollen. Förderfähig sind unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen mit Speicher- und Notstromoption, die Aufrüstung bestehender PV-Anlagen mit notstromfähigen Speichern, Verbesserungen der Beleuchtungstechnik sowie die Entwicklung eines umfassenden betrieblichen Energiekonzepts. Weiterhin unterstützt das Programm Kombinationen von Maßnahmen, die den langfristigen Verzicht auf fossile Brennstoffe fördern.

Die Höhe der Förderung hängt von den gesetzten Energie-Maßnahmen des landwirtschaftlichen Betriebs ab. Pro Betrieb können maximal 250.000 Euro beantragt werden. Für Stromspeicher bis zu 50 kWh beträgt die Investitionsförderung 200 Euro pro kWh. Für PV-Anlagen wird die Fördersumme über Pauschalen in Abhängigkeit der Leistung der Anlage ermittelt:

bis 10 kWp – €250,-
11 kWp bis 20 kWp – €200,-
21 kWp bis 100 kWp – €90,-
101 kWp bis 190 kWp – €70,-

3. Förderung für Stromspeicher-Anlagen NEU

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert seit April 2024 durch diese Initiative den Aufbau von Stromspeicheranlagen in Verbindung mit bereits bestehenden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

Für eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere Kleinspeicheranlagen von großer Bedeutung. Sie helfen nicht nur bei der Optimierung des Eigenverbrauchs, sondern entlasten auch die Stromnetze. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung auch im Jahr 2024 Kleinspeicheranlagen mit einer Speicherkapazität von 4 bis 50 kWh im Rahmen der Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“.

Diese Fördermaßnahme richtet sich an Projekte, die neue elektrische Speicheranlagen errichten oder bestehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitern wollen. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die keine Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen können oder nicht im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes eingereicht werden. Für das Jahr 2024 ist das Budget auf 35 Millionen Euro festgelegt.

https://www.klimafonds.gv.at/call/stromspeicheranlagen-2024/

Voraussetzungen für Förderungen

  • Mindestgröße: Eine neu installierte nutzbare Stromspeicherkapazität von mindestens 4 kWh ist erforderlich, zuzüglich mindestens 0,5 kWh nutzbarer Speicherkapazität pro kWp installierter Leistung der existierenden Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen.
  • Obergrenze: Es gibt keine Begrenzung für die Größe der Anlage, jedoch wird maximal eine nutzbare Stromspeicherkapazität von 50 kWh gefördert.
  • Technische und Installationskriterien: Die Anlage muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von einem qualifizierten Fachmann gemäß den geltenden Normen installiert werden. Selbstinstallierte Anlagen sind von der Förderung ausgenommen.
  • Betriebszeitraum: Die installierte Stromspeicheranlage muss für mindestens zehn Jahre ordnungsgemäß betrieben werden. Für jeden Standort kann im Rahmen dieser Förderaktion nur ein Antrag für eine Stromspeicheranlage gestellt werden, und für jede Stromspeicheranlage ist nur ein Förderantrag zulässig.

Auszahlung der Förderung

Die Festlegung der Förderpauschale für Speicher basiert auf der nutzbaren Kapazität, beginnend bei einer Mindestgröße von 4 kWh für neu errichtete Speicher, ergänzt um mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität pro kWp der Leistung vorhandener, auf erneuerbaren Quellen basierender Stromerzeugungsanlagen.

Die Pauschale für die Förderung liegt bei 200 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.

Es ist möglich, Stromspeicheranlagen mit einer größeren Kapazität zu errichten, die Förderung wird jedoch nur bis zu den festgelegten Kapazitätsgrenzen gewährt.

PV-Förderungen in Österreich auf Bundesländer-Ebene

In zahlreichen Bundesländern werden Landesförderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher angeboten, um die Entwicklung der nachhaltigen Energieerzeugung voranzutreiben. Wir geben dir hier einen Überblick über den aktuellen Stand der österreichweiten PV-Förderungen 2024 sowie der Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern:

Kärnten

In Kärnten ist es möglich, Förderungen für neu installierte Photovoltaik-Anlagen oder für Erweiterungen an bereits vorhandenen Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp zu beantragen. Zusätzlich werden auch Stromspeicher unterstützt, die in Verbindung mit einer PV-Anlage genutzt werden und eine Speicherkapazität von bis zu 10 kWh haben. Förderanträge sind nach Abschluss der Installationsarbeiten einzureichen. Diese PV-Förderung steht bis Ende 2024 zur Verfügung, und die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite des Landes Kärnten.

Das Impulsprogramm in Kärnten unterstützt den Kauf von PV-Anlagen, die im Parallelbetrieb zum Netz geführt werden. Diese finanzielle Hilfe richtet sich an Eigenheime mit höchstens zwei Wohneinheiten und Photovoltaikanlagen, die eine maximale Leistung von 10 kWp nicht überschreiten. Mit einem Förderhöchstsatz von 480€ pro kWp können bis zu 4.800€ pro Wohneinheit ausgezahlt werden. Darüber hinaus lässt sich die Förderung für PV-Anlagen mit überregionalen Fördermitteln kombinieren, sodass bis zu 70% der förderfähigen Kosten abgedeckt werden können. Voraussetzung für den Förderanspruch ist, dass die Anlage im Jahr 2024 geliefert und montiert wurde. Förderanträge können nach der Fertigstellung des Projekts online eingereicht werden.

Wien

In Wien können betriebliche und private PV-Anlagen gefördert werden, insofern sie auf baulichen Anlagen angebracht sind. Aufgrund des großen Erfolges wurde die Förderung für 2024 sogar noch ausgebaut. Die Anlagenobergrenze für die Basisförderung wurde von 500 auf 1.000 kWp Nennleistung angehoben. Anlagen von 501 bis 1.000 kWp werden ab 2024 mit 150 Euro pro kWp gefördert. Ab diesem Jahr werden außerdem Anlagenerweiterungen mit 150 Euro pro kWp gefördert.

Zusätzlich sind auch Förderungen für PV-Anlagen auf Gründächern sowie auf Flugdächern möglich. Die Förderung von Stromspeichern ist zusätzlich mit dem Antrag für eine neue PV-Anlage oder zur Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage möglich. Ein Ansuchen um die Förderung ist das ganze Jahr über möglich, die Fertigstellung muss innerhalb eines Jahres ab Zusage gegeben sein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website des KPC.

Niederösterreich

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Rahmen der Eigenheimsanierung bei Gebäuden mit bis zu 500 m². Dabei wird zwischen der Sanierung mit Energieausweis und ohne Energieausweis unterschieden. Wird im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses eine PV-Anlage installiert, wird dies durch die Wohnbauförderung Eigenheim in Niederösterreich unterstützt. Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einem fixen Zinssatz von 1% auf eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahre ausgezahlt. Sie besteht aus vier Bausteinen, welche auf die Höhe der Förderung Einfluss nehmen.

In Niederösterreich werden bestehende, versiegelte und frei zugängliche Parkplätze in Zusammenhang mit der Anschaffung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen gefördert. Durch die Überdachung in Kombination mit Photovoltaik kann so einerseits Solarstrom produziert werden, während gleichzeitig die Nutzer:innen der Parkplätze von einem höheren Schutz für ihre Fahrzeuge profitieren. Die Förderung können ausschließlich Unternehmen, Vereine, öffentliche Gebietskörperschaften und konfessionelle Einrichtungen beantragen. Die Fördersumme beträgt:

€1.000,- pro kWp
€500.000,- pro Projekt
45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
Die vollständigen Anträge können bis zum jeweiligen Stichtag laufend entgegen­genommen werden:

Call, 2024: 31.05.2024
Call, 2024: 30.11.2024

Burgenland

Im Burgenland erhalten sowohl neue PV- und Speicheranlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 20 kWp als auch die Erweiterungen von bestehenden Anlagen bis zu dieser Leistung finanzielle Unterstützung. Ebenfalls gefördert werden Stromspeicher mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh, die als Ergänzung zu einer vorhandenen PV-Anlage installiert werden. Förderanträge sollten grundsätzlich nach der Fertigstellung des Projekts eingereicht werden. Antragsformulare und detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Landes Burgenland verfügbar.

Salzburg

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik Anlagen für Privathaushalte und landwirtschaftliche Betriebe.

Anlagen privater Haushalte werden bei einer maximalen Leistung von 10 kWp mit €150,- pro kWp (max. €1.500,-) gefördert.

Landwirte bekommen für Anlagen bis zu 20 kWp ebenfalls €150,- pro kWp, aber mit einer maximalen Fördersumme von €3.000,-.

Die Förderung ist mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar und elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung zu beantragen.

Auch durch die Wohnbausanierung Salzburg können im Rahmen der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern unter anderem Photovoltaik- und thermische Solaranlagen mit bis zu 30% gefördert werden.

Das Land Salzburg fördert betriebliche PV-Anlagen zur optimalen Eigenversorgung. Die Förderung kann von Unternehmen mit Betriebsstandort in Salzburg beantragt werden und variiert abhängig von der Leistung der Anlage:

bis 10 kWp – €250,-
11 kWp bis 20 kWp – €200,-
21 kWp bis 100 kWp – €90,-
101 kWp bis 190 kWp – €70,-

Tirol

Die Wohnbauförderung Tirol fördert die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage sowohl bei Sanierungen als auch bei einem Neubau. Die maximale Anlagengröße liegt dabei bei 20 kWp. Die Fördersumme beläuft sich entweder auf

einen einmaligen Zuschuss von 50% der förderbaren Kosten (max. 250 pro kWp) oder
einen Annuitätenzuschuss von 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (max. 500 pro kWp)
Die Tiroler Landesregierung fördert außerdem Stromspeicheranlagen, die mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sind, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können.

Konkret gefördert werden dabei die ersten 10 kWh von neu installierten Stromspeicheranlagen sowie die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen mit 150 €/kWh bis max. 1.500 €. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits bestehende bzw. neu errichtete PV-Anlage sowie, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird.

Darüber hinaus gibt es in Tirol einige regionale Sonderförderungsprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher. Dabei werden Eigenverbrauchsanlagen, bei denen eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlage auch ohne Speicher gegeben ist, gefördert. Batteriespeicher werden lediglich zur weiteren Steigerung des Eigenverbrauchs gefördert. Die Höhe beläuft sich bei PV-Anlagen auf 25% (max. €2.000,- / kWp) und bei Speichern auf 70% (max. €1.200,- / kWh). Die Förderung ist an den Eigenverbrauchsanteil der Anlage ohne Speicher geknüpft.

Steiermark

In Graz umfasst die Förderung die Installation von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen bei mehrgeschoßigen Objekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt muss mindestens 5 Haushalte oder 5 Wohneinheiten beinhalten und es müssen zumindest 3 eigenständige Haushalte oder 3 Wohneinheiten je Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf €500,- pro kWp und Haushalt bzw. auf €40.000,- pro Objekt.

Vorarlberg

Das Land Vorarlberg fördert die Installation von PV-Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Genossenschaften mit externem Entkupplungsschutz und einer Mindestleistung von 31 kWp. Auch die Erweiterung der Anlage auf über 30 kWp wird gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf €200,- pro kWp aber maximal auf €15.000,- pro Anlage. Zudem werden PV-Anlagen auf versiegelten Flächen, wie beispielsweise Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen sowie PV-Überdachungen im Bereich Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit €500,- pro kWp gefördert.

Gefördert werden Haushalte, Betriebe und Vereine, die in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) den PV-Einspeisetarif der illwerke vkw nutzen. Kunden erhalten von 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen neuen freiwilligen, befristeten Sonderbonus in Höhe von 6 Cent/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise. Die Maximalgröße geförderter PV-Anlagen beträgt 100 kWp.

Balkonkraftwerk anmelden leicht gemacht: Alles was du wissen musst

Anmeldung deines Balkonkraftwerks: So einfach geht´s!

Die Wahl eines Balkonkraftwerks, auch Mini-Solaranlage oder PV-Anlage genannt, markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer umweltfreundlichen und autarken Stromversorgung, mit dem zusätzlichen Vorteil potenziell niedrigerer Energiekosten. Bevor du jedoch den selbst erzeugten Strom nutzen kannst, gilt es, eine wesentliche bürokratische Hürde zu nehmen: dein Balkonkraftwerk anmelden. Unabhängig von dessen Umfang ist dieser Schritt zwingend notwendig, um rechtliche Klarheit zu schaffen. In diesem Blogbeitrag erhältst du alle relevanten Informationen wie du dein Balkonkraftwerk anmelden kannst

In Kürze zum Anschluss: So kannst du dein Balkonkraftwerk anmelden

  • Anmeldepflicht: Jedes Balkonkraftwerk muss in Österreich angemeldet werden, unabhängig von seiner Größe. Es gibt keine Bagatellgrenze, die kleinere Anlagen von dieser Pflicht ausnimmt.
  • Vereinfachtes Verfahren für bis zu 800 Watt: Für Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung bis zu 800 Watt ist die Anmeldung beim Netzbetreiber deutlich vereinfacht und erfordert keine separate Genehmigung.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Anmeldung sollte idealerweise zwei Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen, um eine automatische Zulassung ohne Einwände des Netzbetreibers zu ermöglichen.
  • Einspeisevergütung: Bei Interesse an einer Einspeisevergütung sind zusätzliche Anmeldeschritte nötig, die jedoch aufgrund der geringen Energiemengen einer 800 Watt Anlage oft nicht rentabel sind.
    Technische und rechtliche Vorgaben: Die Maximalleistung von 800 Watt bezieht sich auf die Einspeiseleistung. Wechselrichter dürfen maximal 800 Watt leisten, während die Solarmodule eine höhere Leistung haben können. Für einen konformen Anschluss ist eine feste Verbindung mit dem Hausnetz erforderlich; eine herkömmliche Schukosteckdose reicht nicht aus.
  • Konsequenzen bei Nichtanmeldung: Bei fehlender Anmeldung drohen vom Netzbetreiber Sanktionen wie Bußgelder oder Nachzahlungen. Unangemeldete Anlagen können zudem den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Muss jedes Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja, jedes Balkonkraftwerk, das du zur Stromerzeugung nutzt und in das Stromnetz deines Haushalts einspeist, musst du in jedem Fall anmelden, und zwar ohne Ausnahme bezüglich seiner Größe. Anders als in manchen Ländern gibt es in Österreich keine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, kleinere PV-Anlagen ohne formelle Anmeldung beim Netzbetreiber zu betreiben. Für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt ist das Anmeldeverfahren jedoch deutlich vereinfacht. Diese Vereinfachung stellt eine reine Formalität dar, der du als Betreiber der Anlage nachgehen musst, ohne dass für diese Mini PV-Anlagen eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.

So meldest du dein Balkonkraftwerk oder auch Mini PV-Anlage an

Es ist ratsam, die Registrierung deines Balkonkraftwerks zwei Wochen bevor du es anschließen möchtest, vorzunehmen. Wenn dein Netzbetreiber innerhalb dieses Zeitraums keine Einwände erhebt, wird deine Mini PV-Anlage automatisch als zugelassen betrachtet und du kannst mit dem Anschluss deines Balkonkraftwerks fortfahren.

Falls du Interesse an der Einspeisevergütung für die von deinem Balkonkraftwerk erzeugte Energie hast, musst du dich auf zusätzliche Registrierungsverfahren einstellen. Allerdings ist der damit verbundene Aufwand angesichts der relativ geringen Energiemengen, die eine 800 Watt starke Balkon-Solaranlage typischerweise produziert, oft nicht gerechtfertigt.

Folgende Punkte solltest du bei der Anmeldung deines Balkonkraftwerks berücksichtigen:

  • Informiere deinen lokalen Stromnetzbetreiber: Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit deinem lokalen Stromnetzbetreiber. Du solltest dich nach den spezifischen Anforderungen und dem Prozess für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks erkundigen.
  • Bereite die notwendigen Unterlagen vor: In der Regel benötigst du technische Daten deiner Anlage, wie Leistung, Typ und Hersteller, sowie persönliche Informationen für die Anmeldung.
  • Anmeldeformular ausfüllen: Viele Netzbetreiber stellen auf ihren Websites Anmeldeformulare bereit, die speziell für die Anmeldung von Balkonkraftwerken ausgelegt sind. Fülle das Formular mit den erforderlichen Angaben aus.
  • Einreichung und Warten auf Bestätigung: Reiche das ausgefüllte Anmeldeformular beim Netzbetreiber ein und warte auf die Bestätigung deiner Anmeldung. Der Netzbetreiber kann auch zusätzliche Informationen oder eine Inspektion der Anlage anfordern, um die Einhaltung der technischen Vorschriften zu überprüfen.
  • Informiere deinen Energieversorger: Es kann auch notwendig sein, deinen Energieversorger über die Installation des Balkonkraftwerks zu informieren, besonders wenn du eine Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom in Anspruch nehmen möchtest.

Bitte beachte, dass sich Vorschriften und Anforderungen ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor der Anmeldung direkt bei den zuständigen Stellen nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen.

Was sind die Konsequenzen, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht anmeldest?

Wenn du dein Balkonkraftwerk nicht korrekt registrierst, könnten seitens des Netzbetreibers Sanktionen wie Bußgelder oder Nachzahlungen auf dich zukommen. Diese Unannehmlichkeiten lassen sich durch eine fristgerechte Anmeldung verhindern.

Zudem kann der unzulässige Betrieb einer Mini PV-Anlage auf dem Balkon, Terrasse oder Garten weiterreichende Folgen haben, beispielsweise in Bezug auf Versicherungen. In einem Schadensfall könnte der Einsatz einer nicht vorschriftsmäßig angemeldeten und installierten Anlage negative Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.

Ratschlag: Es ist ratsam, sich zeitnah um die Anmeldung deines Balkonkraftwerks zu bemühen und sich über die geltenden Bestimmungen für einen rechtskonformen Betrieb deiner Anlage zu informieren, um eventuelle Folgen zu verhindern.

Muss ich meinen Stromzähler austauschen, wenn ich eine Mini-Solaranlage nutze?

Beim Anmelden deines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber könnte ein Austausch deines Stromzählers nötig werden. Speziell ältere Stromzählermodelle, bekannt als Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, könnten nicht korrekt funktionieren, da sie rückwärts laufen, wenn dein Balkonkraftwerk überschüssige Energie ins Haushaltsstromnetz einspeist. Dies führt zu Problemen bei der korrekten Erfassung des Stromverbrauchs und der Abrechnung von Steuern und Abgaben.

Um dies zu vermeiden, werden diese Stromzähler in der Regel durch moderne elektronische Zähler ersetzt, die mit einer Rücklaufsperre oder Zweirichtungsmessung ausgestattet sind. Dieser Austausch wird vom Netzbetreiber durchgeführt und sollte dir keine Kosten verursachen.

Zusätzlich könnten einige Netzbetreiber die Installation einer sogenannten Wieland-Steckdose fordern, die gegenüber einem gewöhnlichen Schuko-Stecker als sicherer gilt. Allerdings ist diese Anforderung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zwingend erforderlich. Wichtig zu wissen ist, dass die Entscheidung über die Art der Steckvorrichtung nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt, sodass ein Austausch der Steckdose generell nicht verpflichtend ist.

Bis zu welcher Leistung darf ein Balkonkraftwerk betrieben werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist?

Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt unterliegen einer erleichterten Anmeldeprozedur und benötigen keine gesonderte Genehmigung. Das heißt, für Anlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt ist lediglich die Registrierung bei dem zuständigen regionalen Netzbetreiber notwendig, die du eigenständig durchführen kannst. Für Solaranlagen mit einer höheren Leistung gelten diese Vereinfachungen nicht.

Mieter müssen beachten, dass unter Umständen die explizite Erlaubnis des Vermieters für den Betrieb eines Balkonkraftwerks auf Balkon oder Terrasse notwendig ist. Diese Zustimmung ist besonders dann erforderlich, wenn der Betrieb der Mini PV-Anlage bauliche Veränderungen nach sich zieht, es sei denn, der Mietvertrag sieht andere Regelungen vor.

Besitzer einer Eigentumswohnung könnten sich zudem mit Einschränkungen konfrontiert sehen, da die Gemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb eines Balkonkraftwerks oder auch Stecker Solaranlage untersagen kann.

Was sind die gesetzliche Vorschriften für deine Mini Solaranlage?

Die Begrenzung auf eine maximale Einspeiseleistung von 800 Watt für Solaranlagen ohne Genehmigung zielt darauf ab, dass der Wechselrichter höchstens 800 Watt Leistung abgeben darf, während die Solarpaneele oder auch Module selbst eine höhere Leistung aufweisen können. Dieser Ansatz ist praktisch, da die tatsächliche Leistung der Solarpaneele aufgrund von Faktoren wie Ausrichtung, Wetterbedingungen und Jahreszeit oft unter ihrer maximalen Kapazität liegt. Mit leistungsfähigeren Paneelen kann häufiger die erlaubte Höchstleistung von 800 Watt erreicht werden, selbst bei weniger idealen Bedingungen. Die Beschränkung durch den Wechselrichter garantiert, dass die Einspeiseleistung 800 Watt nicht überschreitet.

Zu den weiteren Regelungen für Balkonkraftwerke gehört, dass sie primär zur Deckung des eigenen Strombedarfs dienen. Das heißt, der produzierte Strom wird vorrangig selbst verbraucht. Überschüssige Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist. Damit die Stromabrechnung korrekt erfolgt, muss gewährleistet sein, dass der Zähler bei Einspeisung nicht rückläuft. Dies wird in den Anmeldeunterlagen der Netzbetreiber berücksichtigt, die bei Bedarf einen Zähleraustausch vornehmen.

Eine spezielle Vorschrift des OVE regelt zudem die Art der Verbindung des Balkonkraftwerks mit dem Haushaltsnetz. Demnach ist lediglich eine feste Installation durch einen Fachmann zulässig; eine einfache Anbindung über eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose genügt nicht den Normen. Obwohl diese Anforderung kontrovers diskutiert wird und einige Institutionen eine Steckdosenverbindung als akzeptabel betrachten – oft mit dem Hinweis auf die nicht bindende Natur der OVE-Normen –, bestehen viele Netzbetreiber und Versicherungen auf der Einhaltung dieser Vorschriften. Ein direkter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen liegt bei der Verwendung eines Schutzkontaktsteckers jedoch nicht vor.

Quellen:

Budgetbegleitgesetz 2024: 0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen

Die Energiewende gewinnt zunehmend an Fahrt, und immer mehr Menschen erkennen die Bedeutung erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Zukunft. In Österreich wird dieser Trend durch eine besondere Maßnahme gefördert: die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen sowie auch Balkonkraftwerke. In diesem Artikel zeigen wir, was diese steuerliche Entlastung bedeutet, welche Vorteile sie für Verbraucher bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von diesem finanziellen Anreiz zu profitieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Steuerbefreiung für PV-Anlagen: Photovoltaikanlagen (PV) bis 35 kW Leistung sind von 2024 bis 2025 von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich Kauf, Import und Installation.
  • Bedingungen für die Steuerbefreiung: Die PV-Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden, und es darf kein Antrag auf Investitionszuschuss bis Ende 2023 gestellt worden sein.
  • Begünstigte Gebäudearten: Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie Gebäuden mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Zweck.
  • Anreize für erneuerbare Energien: Die Nullsteuersatzregelung fördert die Umstellung auf erneuerbare Energien und erleichtert die Anschaffung von Balkonkraftwerken und PV-Anlagen mit Speicher.

0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen

Mit der Einführung des Budgetbegleitgesetzes 2024 werden von 2024 bis 2025 bedeutsame steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen (wie Balkonkraftwerke) wirksam. Gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 entfällt in diesem Zeitraum die Steuer für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen. Diese Befreiung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  1. Die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage darf 35 kW nicht überschreiten.
  2. Die Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben werden.
  3. Bis zum 31. Dezember 2023 darf kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt worden sein

Die Regelung erstreckt sich auf den Kauf, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen und bietet somit eine finanzielle Entlastung für die genannten Zeiträume.

Spezifische Regelungen und Begünstigungen für Photovoltaikanlagen

Der Nullsteuersatz kommt nur für Photovoltaikmodule zur Anwendung, die ab dem 1. Januar 2024 geliefert, erworben, eingeführt oder installiert werden. Begünstigt sind Lieferungen von Photovoltaikmodulen im Inland, aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und aus Drittländern sowie Installationen von Photovoltaikmodulen. Gebäude, die Wohnzwecken dienen, von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind begünstigt. Der Nullsteuersatz gilt für netzgebundene und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen, einschließlich Balkonkraftwerken bis 35 kW.

Begünstigte Umsätze und Nebenleistungen für Photovoltaikanlagen

Begünstigt sind der Verkauf von Photovoltaikmodulen im Inland und aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, Einfuhren sowie Installationen. Unselbständige Nebenleistungen, wie Zubehör- und Speicherlieferungen im Rahmen der Photovoltaikanlage, teilen das steuerliche Schicksal der Hauptlieferung. Das bedeutet: Ist das gewünschte Balkonkraftwerk steuerfrei, so sind es auch die Nebenleistungen. Die Installation von Photovoltaikmodulen umfasst spezifische Arbeiten, die sicherstellen, dass die Photovoltaikanlage optimal betrieben werden kann.

Begünstigte Betreiber einer Photovoltaikanlage

Die Nullsteuerregelung für Photovoltaikmodule begünstigt Gebäude mit Wohnnutzung, öffentlichen Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Gebäude für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage gilt die Person oder Organisation, die diese in wirtschaftlicher Hinsicht führt. Dies kann der Eigentümer oder ein Dritter sein, der für den wirtschaftlichen Betrieb verantwortlich ist.

Sonstige Regelungen beim Nullsteuersatz

Der Nullsteuersatz gilt nicht für Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 35 kW. Leasing- oder Mietkaufverträge können begünstigt sein, wenn sie als Lieferungen eingestuft werden. Anträge auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz können den Nullsteuersatz ausschließen, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Übergangsfälle. Für die Dokumentation sind Nachweise erforderlich, die vom leistenden Unternehmen erbracht werden müssen. Die Einführung dieser steuerlichen Erleichterungen bietet Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und fördert somit den Einsatz erneuerbarer Energien. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen zu beachten und die erforderlichen Nachweise ordnungsgemäß zu führen. Zu deiner Information: Das reine Nachrüsten einer bestehenden Anlage ist nicht Umsatzsteuerbefreit.

Fazit – Weshalb die Anschaffung eines Balkonkraftwerks sinnvoll ist

Der Nullsteuersatz auf Photovoltaikmodule ab 2024 macht Balkonkraftwerke erschwinglicher. Ebenfalls das Zubehör deiner Bestellung unterliegt dem gleichen Steuersatz wie dein gewünschtes Balkonkraftwerk. Diese Maßnahme fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien immens und erleichtert die Produktion, Speicherung und Nutzung sauberer Energie für Haushalte, kleine Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Steuerbefreiung ermöglicht es, den Umweltschutz in die eigene Hand zu nehmen und ebnet zudem den Weg für eine breitere Akzeptanz und Nutzung erneuerbarer Energien in der Gesellschaft.

Quellen:

Quelle: Bundesministerium Finanzen

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