Das Wichtigste in Kürze
- Das neue Strommarktgesetz sieht Ausnahmen für kleine Anlagen vor, die von Netztarifen für kleine PV-Anlagen befreit werden sollen.
- Für alle anderen Anlagen ist ein Maximalbeitrag für Netznutzungsentgelte vorgesehen.
- Eine Förderung gibt es künftig nur, wenn auch ein Speicher integriert ist.
- Der Entwurf zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll bis Herbst ins Parlament eingebracht werden.
- Die Regierung benötigt die Zustimmung von mindestens einer Oppositionspartei.
Welche Änderungen bringt das neue Strommarktgesetz für kleine PV-Anlagen?
Das Strommarktgesetz soll den Umgang mit Netzentgelten neu regeln. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärte, dass für kleine, netzdienliche Photovoltaik-Anlagen eine Ausnahme von den Tarifen vorgesehen ist. Gleichzeitig wird ein Höchstbeitrag für die allgemeinen Netznutzungsentgelte eingeführt. Ziel ist es, private Haushalte mit PV-Anlagen oder Balkonkraftwerken von zusätzlichen Belastungen zu befreien, während größere Produzenten zur Finanzierung des Netzausbaus beitragen sollen.
Warum werden Netztarife diskutiert?
Die Netze müssen in den kommenden Jahren umfassend erweitert werden, um mehr Photovoltaik-Strom aufnehmen zu können. Diese Kosten sollen gleichmäßig verteilt werden. Kritisch wird die Situation, wenn viele Betreiber:innen zur Unzeit am sonnigen Nachmittag Geld in das Netz einspeisen. Laut Hattmannsdorfer führt dies dazu, dass 500.000 Haushalte auch zur Unzeit einspeisen und Flusskraftwerke abgeschaltet werden müssen. Das sei gegenüber den 3,5 Millionen übrigen Haushalten nicht gerecht.
Welche Rolle spielt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist die Grundlage für die geplante Neuregelung. Der aktuelle Entwurf soll bis Herbst im Parlament eingebracht werden. Für eine Zweidrittelmehrheit benötigt die Regierung die Zustimmung entweder von der FPÖ oder den Grünen, da neben der ÖVP auch SPÖ und NEOS Teil der Koalitionsgespräche sind.
Welche Rolle spielt die E-Control im Strommarktgesetz?
Die E-Control, Österreichs Regulierungsbehörde für den Energiemarkt, hat im Rahmen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) die Aufgabe, die Höhe der Netzentgelte festzulegen. Im Zusammenhang mit dem Strommarktgesetz ist sie somit zentral, wenn es darum geht zu bestimmen, wie hoch die maximalen Beiträge für Netznutzungsentgelte ausfallen dürfen. Noch offen ist, ab welcher Anlagengröße diese Beiträge greifen und welche Kriterien für „kleine Anlagen“ gelten. Damit kommt der E-Control eine Schlüsselrolle zu: Sie sorgt dafür, dass die neuen Regeln transparent und einheitlich umgesetzt werden und sowohl Konsument:innen als auch Betreiber:innen von Photovoltaik- und Balkonkraftwerken Klarheit über ihre Kosten haben.
Welche Bedeutung hat die Förderung von Photovoltaik künftig?
Ein weiterer Kernpunkt ist die Förderung von Photovoltaik. Sie soll nur dann gewährt werden, wenn ein Speicher integriert ist. Damit möchte man sicherstellen, dass der erzeugte Strom nicht ausschließlich ins Netz fließt, sondern auch im Eigenverbrauch genutzt wird. Vor allem für Nutzer:innen von Balkonkraftwerken könnte dies langfristig interessant sein, da Speicherlösungen den Eigenverbrauch erhöhen und so die Stromkosten weiter senken können.
Welche Kritikpunkte gibt es?
Mehrere politische Akteure haben sich kritisch zum Strommarktgesetz geäußert. Vertreter:innen der FPÖ sehen die stark steigenden Netzkosten problematisch und fordern mehr Transparenz sowie eine nachvollziehbare Datengrundlage für die Aufteilung der Kosten zwischen Produzenten und Konsumenten. Auch die Grünen äußerten Vorbehalte: Leonore Gewessler erklärte, dass der aktuelle Gesetzesentwurf überarbeitet werden müsse, da er die Energiewende bremse. Von Seiten der SPÖ wurde betont, dass private Investoren wie „Häuslbauer“ nicht benachteiligt werden dürfen. Zustimmung kam hingegen aus Niederösterreich, wo Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die geplanten Ausnahmen für kleine Anlagen begrüßte.
Welche Auswirkungen hat das Strommarktgesetz auf Balkonkraftwerke?
Besonders positiv ist, dass die geplante Regelung sicherstellt, dass es keine Netztarife für kleine PV-Anlagen geben wird. Da die Förderung künftig an Speicher gekoppelt ist, könnten Speicherlösungen für Balkonkraftwerke in Zukunft stärker an Bedeutung gewinnen. Für Betreiber:innen heißt das, dass die Investition in Photovoltaik mit Speicher noch attraktiver wird – sowohl für den Eigenverbrauch als auch zur Entlastung des Stromnetzes.
Quelle
Austria Presse Agentur. (2025, 27. Februar). Strommarktgesetz – Keine Netztarife für kleine PV-Anlagen. APA. https://news.newsdesk.apa.at/recherche/20/20/5